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Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

veröffentlicht: am 30.01.2025     Presseinformation

So läuft die Wahl im Wahlkreis 45 Gifhorn-Peine.

Der Kreiswahlleiter für die Bundestagswahl – Wahlkreis 45 Gifhorn-Peine, Kreisverwaltungsdirektor Björn Sund, ruft alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger dazu auf, bei der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.Februar 2025 von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und nach demokratischen Grundsätzen ihre Stimme abzugeben.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zwar keine Wahlpflicht, es ist aber zu bedenken, dass das Wahlrecht keineswegs selbstverständlich ist, sondern es sich um ein in langen historischen Auseinandersetzungen erkämpftes demokratisches  Grundrecht handelt. Eine lebendige Demokratie ist auf eine möglichst breite Rückkoppelung und Beteiligung seiner Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Wer sein Stimmrecht bei der Bundestagswahl nicht ausübt, nimmt die Entscheidung der aktiven Wähler und Wählerinnen passiv hin. Nur wer wählt, nutzt seine demokratische Chance, die Entscheidung über die politische Machtverteilung in der Bundesrepublik Deutschland für die nächsten vier Jahre mit seiner Stimme zu beeinflussen.

Alle Wahlberechtigten haben bei der Bundestagswahl zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Kreiswahlvorschlags (Direktkandidaten im Wahlkreis) und eine Zweitstimme für die Wahl eines Landeswahlvorschlags (Partei). 

Der Wahlkreis 45 Gifhorn-Peine umfasst vom Landkreis Gifhorn die Städte Gifhorn und Wittingen, die Gemeinde Sassenburg sowie die Samtgemeinden Hankensbüttel, Isenbüttel, Meinersen, Papenteich und Wesendorf sowie den Landkreis Peine mit der Stadt Peine und den Gemeinden Edemissen, Hohenhameln, Ilsede, Lengede, Vechelde und Wendeburg.

Turnusgemäß ist im Wechsel mit der Kreisverwaltung Peine in diesem Jahr die Kreisverwaltung Gifhorn an der Reihe, den Kreiswahlleiter zu stellen, die Wahl zu organisieren und die Ergebnisse auszuwerten. Die Samtgemeinden Brome und Boldecker Land gehören dem Wahlkreis 51 Helmstedt-Wolfsburg an.

Im Wahlkreis 45 Gifhorn-Peine gibt es mit Stand vom 15.01.2025 insgesamt 217.113 Wahlberechtigte – davon 113.967 aus dem Landkreis Gifhorn und 103.146 aus dem Landkreis Peine. Bis zum Wahltag wird es hier noch geringfügige Veränderungen geben.

Der Wahlkreis 45 Gifhorn-Peine verfügt über insgesamt 360 Wahlbezirke, davon 65 Briefwahlbezirke. Diese teilen sich auf die Landkreise Gifhorn und Peine wie folgt auf:

  • Landkreis Gifhorn: 164 Urnenwahllokale und 31 Briefwahlvorstände
  • Landkreis Peine 131 Urnenwahllokale und 34 Briefwahlvorstände

In davon insgesamt 14 ausgewählten Wahlbezirken (13 Urnenwahlbezirke verschiedener Gebietseinheiten und 1 Briefwahlbezirk in der SG Papenteich) werden für wahlstatistische Auswertungen Stimmzettel verwendet, aus denen Geschlecht und Geburtsjahrgruppe der Wählerinnen und der Wähler zu erkennen sind. Die Geburtsjahrgänge werden jeweils zu sechs großen Gruppen zusammengefasst, so dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind. Die Auswertung für statistische Zwecke erfolgt getrennt von der Stimmenauszählung durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) in Hannover. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen.

Bereits seit der Bundestagswahl 2002 können Sehbehinderte und Blinde auch ohne fremde Hilfe wählen, wenn sie eine Stimmzettelschablone nutzen. Die Stimmzettelschablonen sind genau auf den jeweiligen Stimmzettel in den Wahlkreisen abgestimmt. Wer bei dieser Bundestagswahl mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann sich diesbezüglich an den Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. (BVN) in Hannover wenden unter der Telefonnummer 0511 5104226.

In Abhängigkeit von der Anlieferung der Stimmzettel bei den Gebietseinheiten, wird der Versand von Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab Anfang/Mitte der 6. Kalenderwoche möglich sein.

In den letzten Jahren ging der Trend mehr und mehr zur Briefwahl. Aufgrund der kurzen Fristen und dem damit verbundenen nur sehr kurzen Zeitraum der Briefwahl rät der Kreiswahlleiter bei dieser Wahl davon ab und empfiehlt stattdessen, die Urnenwahl am Wahlsonntag. Durch die kurzen Fristen könnte die Post gegebenenfalls nicht rechtzeitig ankommen. „Wer daher sichergehen möchte, dass seine Stimme am Wahlsonntag auf jeden Fall berücksichtigt werden kann, möge die Urnenwahl wahrnehmen.“

Jeder Briefwähler beziehungsweise jede Briefwählerin sollte den Postweg bedenken – und dieser könnte eng werden. Wer jedoch dennoch die Briefwahl nutzen möchte bzw. urlaubs- oder krankheitsbedingt wahrnehmen muss, kann auch alternativ zur postalischen Briefwahlteilnahme das Angebot der Vor-Ort-Briefwahl bei der Wohnortgemeinde in Anspruch nehmen. In der Regel wird dies bei den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden ermöglicht. Nähere Auskünfte – unter anderem auch zum Beginn des Vor-Ort-Angebots – sind allerdings bei der jeweiligen Wohnortgemeinde einzuholen.

Am Wahlsonntag, den 23.02.2025, werden rund 3000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz sein. Außerdem sind in allen Gebietseinheiten des Wahlkreises und am Sitz des Kreiswahlleiters mindestens 200 Mitarbeitende mit der Organisation und Abwicklung der Wahl beschäftigt. Die Wahllokale sind am 23.02.2025 bundesweit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Wer an der Briefwahl teilnimmt, muss seinen Wahlbrief so rechtzeitig absenden, dass dieser am Wahlsonntag um 18.00 Uhr bei der briefwahlauszählenden Stelle vorliegt.

Bis zu diesem Zeitpunkt können Wahlbriefe auch direkt dort abgegeben werden.Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses an mehreren Orten und zu unterschiedlichen Uhrzeiten zusammen und zwar 

  • für die Stadt Gifhorn sowie die Samtgemeinden Hankensbüttel, Papenteich und Wesendorf: um 15.30 Uhr im Kreishaus III (ehemalige Sparkasse), Schlossplatz 3, in Gifhorn
  • für die Stadt Wittingen: um 16.00 Uhr in der Grundschule Wittingen, Gustav-Dobberkau-Str. 9 in Wittingen
  • für die Gemeinde Sassenburg: um 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Sassenburg, Bokensdorfer Weg 12 in Westerbeck
  • für die Samtgemeinde Isenbüttel: um 16.00 Uhr im Rathaus der Samtgemeinde Isenbüttel, Gutsstraße 11 in Isenbüttel
  • für die Samtgemeinde Meinersen: um 16.30 Uhr in der Ameisenschule Grundschule Meinersen, Bambergsweg 1 in Meinersen
  • für die Stadt Peine sowie die Gemeinden Edemissen, Hohenhameln, Ilsede, Lengede, Vechelde und Wendeburg: um 15.30 Uhr im Ratsgymnasium Peine, Burgstraße 2 in Peine.

Die Zulassung der Wahlbriefe und die Feststellung der Briefwahlergebnisse sind öffentlich. Jede Person hat freien Zutritt. Für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die politischen Vertreterinnen und Vertreter und die Presse ist am Wahlabend ab 18.00 Uhr im Rittersaal des Gifhorner Schlosses, Schlossplatz 1 in Gifhorn ein Informationszentrum eingerichtet. Hier laufen alle Einzelergebnisse aus dem Wahlkreis 45 Gifhorn-Peine zusammen.

Außerdem können die Ergebnisse hier eingesehen werden.

Am Donnerstag, den 27. Februar 2025, tritt um 14.00 Uhr der Kreiswahlausschuss im Großen Sitzungszimmer des Gifhorner Schlosses zu einer öffentlichen Sitzung zusammen, um das endgültige Wahlergebnis im Wahlkreis 45 Gifhorn-Peine festzustellen. 

Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie im Internet unter:
https://www.bundeswahlleiterin.de
https://landeswahlleiter.niedersachsen.de