Landrat Tobias Heilmann hat am 01.11.2023 im Rittersaal des Gifhorner Schlosses rund 50 Interessierte im Kontext Tierschutz zu einer rund zweieinhalbstündigen Informationsveranstaltung begrüßt.
Hintergrund des Termins ist vereinzelt in der Vergangenheit geäußerte Kritik an vorangegangenen Tierschutzkontrollen der Abteilung Veterinärwesen. Diesen Dissens, der bereits bei zurückliegenden Kreistags- und vorbereitenden Ausschutzsitzungen zur Sprache gekommen war, im Rahmen eines themenbezogenen Dialogformats aufzulösen, war dem Landrat ein persönliches Anliegen.
Neben der Verantwortlichen für die Abteilung Veterinärwesen des Landkreises Gifhorn, Dr. Ann-Kathrin Mork, stand der renommierte Gutachter und Vorsitzende der Tierärztlichen Vereinigung für den Tierschutz e. V., Dr. Andreas Franzky, für Antworten auf Fragen aus dem Publikum zur Verfügung. Dr. Franzky blickt selbst auf eine rund 25-jährige Tätigkeit als Amtstierarzt zurück und ist in Fragen des Tierschutzes ein gefragter Experte für Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden sowie vor Gericht. Franzky ist unter anderem Leiter des Arbeitskreises „Pferde" der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V..
Bereits im Vorfeld der Informationsveranstaltung waren den Organisatorinnen und Organisatoren zahlreiche Fragen übermittelt worden. Dazu stand eigens eine veranstaltungsbezogene E-Mail-Adresse zur Verfügung. In einer Gesamtschau mit den vor Ort geäußerten Fragen standen im Wesentlichen eigene Erfahrungen mit vorgenommenen Tierschutzkontrollen, Rechte und Pflichten von Amtstierärztinnen und -ärzten, Halterpflichten im Tierschutz, Hinweise zum Rechtsweg bei ausgesprochenen behördlichen Anordnungen sowie Sanktionen und die Fachkompetenz der Kontrollierenden im Fokus.
Dr. Franzky betonte gleich zu Beginn: „Die universitäre Ausbildung zur Befähigung in der Tiermedizin befindet sich in Deutschland auf einem sehr hohen Niveau. Dazu kommt, dass approbierte Tiermedizinerinnen und -mediziner zusätzlich noch eine zweijährige Zusatzausbildung absolvieren müssen, bevor sie gutachterlich im behördlichen Veterinärwesen tätig werden dürfen. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen: Die nötige Kompetenz ist mehr als vorhanden. Wir wissen aber auch, wenn tiermedizinische Fachkräfte eingreifen müssen, ist das aufseiten der Betroffenen oft mit viel Gefühl verbunden.“
Erwartungsgemäß stellten einige Betroffene im Publikum eine Vielzahl an Fragen zu individuellen Themenstellungen an Dr. Ann-Kathrin Mork. Die Expertin wies zunächst darauf hin, dass ihr vor dem Hintergrund des Datenschutzes keine öffentlichen Aussagen oder Bewertungen zu Einzelfällen möglich seien. Allerdings machte sie auch deutlich: „In den rückblickend glücklicherweise wenigen Fällen der Fortnahme eines Tieres im Landkreis Gifhorn war die Maßnahme mit Blick auf die vorgefundenen Umstände tatsächlich die Ultima Ratio. Mit anderen Worten: Solange es der gesundheitliche Zustand eines Pferdes zulässt, nutzen wir unseren Ermessensspielraum, um im Dialog mit dem Verantwortlichen rasch spürbare Verbesserungen für das Tier zu erzielen. Das ist als Amtsleiterin und Führungsverantwortliche auch mein persönlicher Anspruch an unsere bedeutende Tätigkeit.“
Gefragt zu den Auswahlkriterien für behördlich beauftragte Unterstellbetriebe, unter deren Obhut fortgenommene Pferde gepflegt werden, äußerte die Abteilungsleiterin: „Wir legen unserer Entscheidung einen strengen Qualitätsmaßstab zugrunde! Das betrifft sowohl Einhaltung von gesetzlichen Mindeststandards und schließt zudem regelmäßige Kontrollen sowohl des Betriebes als auch der dort untergebrachten Tiere ein. Natürlich werfen wir dazu auch einen Blick auf die Kosten, die jedoch nach Gesundheitszustand und Pflegeaufwand immer individuell zu bewerten sind.“
In einem Schlusswort sagte Landrat Tobias Heilmann: „Im wichtigen Interesse des Tierschutzes bin ich dankbar für einen persönlichen, intensiven, in Teilen durchaus kontroversen, aber auch fairen und sachlich geführten Bürgerdialog. Wenn wir einen Bedarf an mehr Kommunikation wahrnehmen, dann reagieren wir darauf – wie heute Abend. Gleichwohl weise ich auch noch einmal darauf hin, dass die Ermessens- und Entscheidungsräume im Veterinärrecht bewusst eng sind. In diesem Zusammenhang leisten Frau Dr. Mork und ihr Team großartige Arbeit. Ich nehme aber auch mit, dass wir gut daran tun, uns in unserem Handeln weiter selbstkritisch zu reflektieren, um an der einen oder anderen Stelle noch besser zu werden. Insofern empfinde ich den Abend als Gewinn für den Tierschutz in unserem Landkreis.“