Die Teststrategie des Robert-Koch-Institutes (RKI) sieht vor, dass für enge Kontaktpersonen eines Corona-Falls (sogenannte Kategorie 1) das Anordnen einer 14-tägigen Quarantäne ohne Abstriche ausreichend ist.
K1-Personen müssen nur noch in Sonderfällen getestet werden, beispielweise wenn sie einer Risikogruppe angehören oder in systemrelevanten Berufen tätig sind.
Der Landkreis Gifhorn geht aber über diese Empfehlung hinaus. Solange genügend Kapazitäten in den Analyselaboren zur Verfügung stehen und die Abstriche von den Laboren abgenommen werden, sollen nach Möglichkeit alle K1-Personen getestet werden. Ausschlaggebend für diese Entscheidung ist auch, dass die Familienmitglieder von K1-Personen als sogenannte Kontaktpersonen der Kategorie 2 geführt werden. Für Kontaktpersonen der Kategorie 2 gilt ein geringes Infektionsrisiko, da sie nicht in Kontakt mit einer infizierten Person standen, sondern lediglich mit einer der Kategorie 1 zugeordneten Person. Aus diesem Grund fallen K2-Personen nicht unter die Quarantäneanordnung.
„Wir sind durch regelmäßiges testen der K1-Personen bestrebt, das Risiko einer unerkannten Ausbreitung des Coronavirus zu verringern“, erklärt Landrat Dr. Andreas Ebel das im Katastrophenschutzstab beschlossene Vorgehen. „Außerdem raten wir jeder Kontaktperson der Kategorie 2 zu einer freiwilligen Quarantäne. Wichtig ist außerdem, dass selbst bei einem negativen Testergebnis die 14-tägige Quarantäne bestehen bleibt, da die Kontaktpersonen aufgrund der unterschiedlichen Inkubationszeiten weiterhin erkranken können.“
Dem Landkreis Gifhorn stehen im Labor des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (NLGA) und im Labor des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) insgesamt rund 650 Abstriche pro Woche zur Verfügung. Das Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn ist trotz des Anstiegs an Neuinfektionen weiterhin gut gerüstet. Mit Beginn der zweiten Welle wurde das Personal im erforderlichen Umfang in den Abstrichteams und in den Teams der Infektionskettennachverfolgung aufgestockt. Umfangreich sind vor allem Verdachtsfälle in Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten. Durch die Klassen- und Gruppenverbände werden oft eine Vielzahl von Kindern und Personal als K1-Personen geführt.
„Wir sind in der Lage die Testkapazitäten, die uns in den Laboren zur Verfügung stehen, auszureizen“, so Landrat Dr. Andreas Ebel. „Für den Fall, dass uns LAVES und das NLGA nicht alle Proben abnehmen können, werden wir die Tests staffeln und an mehreren Tagen einreichen. Das kann aber zur Folge haben, dass die Ergebnisse nicht gebündelt aus den Laboren zurückkommen und dadurch ein Zeitversatz entsteht.“ Somit ist es möglich, dass ein Teil der K1-Personen bereits ein Ergebnis bekommen hat und bei anderen die Rückmeldung noch aussteht. Sollte es zu einem größeren Ausbruchsgeschehen kommen und die Kapazitäten überschritten werden, würde auf Grundlage der RKI-Strategie gearbeitet werden. Um die Abstriche effektiv durchführen zu können, wurde auf dem alten SAG-Gelände dafür ein Abstrichzentrum eingerichtet.