Während sich das Coronavirus immer weiter ausbreitet, erreichen das Gesundheitsamt im Landkreis Gifhorn und die Kreisverwaltung immer wieder Fragen im Zusammenhang mit einem Abstrich.
Ganz wichtig ist hierbei, dass ein Abstrich, mit dem bei einer Person getestet werden kann, ob sie bereits mit dem Coronavirus infiziert ist, keine therapeutische Maßnahme darstellt. Ein Abstrich dient eher dem Schutz der Mitmenschen, als der vermeintlich betroffenen Person selbst. Er ist rein informativ. Das Mittel der Wahl ist daher die Isolierung der Verdachtsfälle und der direkten Kontaktpersonen.
Direkte Kontaktpersonen gehören zur Gruppe „Kontaktkategorie 1“. Diese definieren sich dadurch, dass sie länger als 15 Minuten direkten Kontakt zu einer nachweislich positiv getesteten Person oder direkten Kontakt zu Sekreten einer infizierten Person hatten.
In diesen Fällen ordnet das Gesundheitsamt häusliche Quarantäne für 14 Tage an. Die Kontaktpersonen werden gebeten, ein Tagebuch zu führen über mögliche Symptome und die Körpertemperatur zu messen. Zur Kontrolle meldet sich das Gesundheitsamt regelmäßig telefonisch bei dieser Gruppe. Sollten Symptome auftreten, kann nach individueller Absprache mit dem Gesundheitsamt ein Abstrich durchgeführt werden.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber, dass ein positives Testergebnis nicht den Krankheitsverlauf der betroffenen Person verändert. Nur die Isolierung der betroffenen Person beeinflusst die Ausbreitung des Virus, weil aufgrund eines positiven Testergebnisses Maßnahmen getroffen werden können, um die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Die einzig effektive Maßnahme ist die Unterbrechung der Infektionskette durch Separierung, d.h. häusliche Isolation der positiv getesteten Person.
Es gibt aber auch Personen die zu der Gruppe „Kontaktkategorie 2“ gehören. Diese definieren sich dadurch, dass sie zwar im selben Raum mit der positiv getesteten Person gewesen sind, aber der direkte Kontakt untereinander weniger als 15 Minuten gewesen ist. In diesen überwiegenden Fällen kann das Gesundheitsamt eine häusliche Quarantäne nur empfehlen. Damit einher geht auch die Empfehlung, die sozialen Kontakte auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren, um auch hier mögliche Infektionsketten zu vermeiden. Die Personen sind aufgefordert, eine Eigenkontrolle durchzuführen und sich beim Gesundheitsamt zu melden, sollten Symptome auftreten. Auch dann kann in Einzelfällen ein Test durchgeführt werden.
Jeder Einzelfall muss daher von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes individuell geprüft werden, um geeignete Maßnahmen festzulegen. Der regelmäßige telefonische Kontakt ist daher wichtig, um immer wieder zu überprüfen, ob sich Symptome entwickeln oder verändern.
Deswegen rät Landrat Dr. Andreas Ebel: "Vertrauen Sie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin im Gesundheitsamt. Es gibt klare Regeln des Robert-Koch-Institutes, wann ein Abstrich gemacht werden kann. Wir richten uns daher nach den strengen Kriterien des Landesgesundheitsamtes und prüfen jeden Einzelfall."
Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger an die Maßnahmen halten und ihre sozialen Kontakte reduzieren. Je weniger Kontakt zu anderen Personen besteht, desto kleiner ist die Infektionskette.