Der Landkreis Gifhorn hebt die Maskenpflicht in der Gifhorner Fußgängerzone ab Sonntag, 30. Mai 2021, auf. Grund dafür sind die stark gesunkenen Werte der 7-Tage-Inzidenz innerhalb der letzten Tage. Während der Landkreis Gifhorn vor Pfingsten, am 19. Mai 2021, noch bei einer 7-Tage-Inzidenz von 91,8 lag, ist der Wert mit Stand Freitag, 28. Mai 2021, auf 40,2 gesunken. Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse beobachtet diese Entwicklung vor allem mit Blick auf mögliche Änderungen in Bezug auf die Corona-Regelungen, kontinuierlich.
Die positive Entwicklung der rückläufigen Zahlen lässt es nun zu, die generelle Maskenpflicht in der Gifhorner Fußgängerzone aufzuheben. Allerdings regelt die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen weiterhin, dass an Markttagen (in Gifhorn mittwochs und samstags) weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung gilt. Außerdem muss auch in Geschäften und in den Wartebereichen vor einem Geschäft und auf den dazugehörenden Parkplätzen weiterhin eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Landrat Dr. Andreas Ebel erklärt: „Die Aufhebung der Maskenpflicht in der Gifhorner Fußgängerzone ist ein positives Signal. Die Entwicklung geht in die richtige Richtung und wir erhalten ein Stück Normalität zurück. Damit das so bleibt, ist es wichtig, dass wir uns alle weiterhin an die AHA-Regeln halten und vor allem auf den Abstand untereinander achten.“
Die Gifhorner Polizei bestätigte im Stab für außergewöhnliche Ereignisse ebenfalls, dass sie in der Vergangenheit kaum Verstöße gegen die Corona-Regeln festgestellt hat. Größere Menschenansammlungen gab es nicht und generell halten sich weniger Personen gleichzeitig in der Innenstadt auf, sodass die Mindestabstände gewahrt bleiben können. Der Landkreis Gifhorn geht daher nicht von einem erhöhten Infektionsrisiko in der Gifhorner Fußgängerzone aus und entschied sich damit für die Lockerung.