Kaum hat der Kreistag in seiner Sitzung Ende Oktober den kommunalen Aktionsplan Inklusion für den Landkreis Gifhorn verabschiedet, traf sich die für die Erarbeitung verantwortliche Arbeitsgruppe im Gifhorner Schloss, um konkret die nächsten Schritte zu planen.
Mit dem Aktionsplan Inklusion existiert erstmals eine selbstverpflichtende Grundlage, die mit Blick auf eine selbstbestimmte und unabhängige Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zur Reduzierung bestehender Barrieren in allen gesellschaftlichen Bereichen führen soll.
Landrat Dr. Andreas Ebel dankte bei der Sitzung der Arbeitsgruppe für ihr Engagement. „Mit der Zustimmung des Kreistages zum Aktionsplan Inklusion wurde der hervorragenden Arbeit, die die Experten bis hierhin geleistet haben, Rechnung getragen. Nun gilt es natürlich, dass alle Beteiligten weiterhin aktiv Ideen und Vorschläge einbringen und alles daran setzen, die vorgeschlagenen Maßnahmen auch umzusetzen.“
Die Arbeitsgruppe besteht neben Mitarbeitenden der Kreisverwaltung auch aus Mitgliedern der Betroffenenvertretung, Vertretern von Einrichtungsträgern der Behindertenhilfe, Mitgliedern der Fraktionen des Kreistages sowie Vertretern der kreisangehörigen Gebietseinheiten. Bisher hat das Gremium sechs thematische Handlungsfelder festgelegt und darunter eine Vielzahl von unterschiedlichsten Maßnahmen zusammengetragen, die es in naher Zukunft umzusetzen gilt. Dabei bilden die definierten Handlungsfelder Erziehung und Bildung, Bauen und Wohnen, Arbeit und Beschäftigung, Mobilität, Freizeit und Sport sowie Gesundheit und Pflege verschiedene Lebenslagen ab, in denen immer noch Probleme bei der uneingeschränkten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen existieren.
Konkret geht es bei den nun umzusetzenden Inhalten des Aktionsplans beispielsweise um Maßnahmen zur besseren Integration auf dem regulären Arbeitsmarkt, zur Verbesserung der inklusiven Beschulung, zur bedarfsgerechten Anpassung baulicher Planungen oder zum möglichst barrierefreien Zugang zu Mobilitätsangeboten.
Im weiteren Verlauf werden zunächst die Veröffentlichung auf der Homepage des Landkreises, die Verteilung von Druckexemplaren sowie die Übersetzung des Aktionsplans in Leichte Sprache erfolgen. Zu Beginn des Jahres 2020 trifft sich die Arbeitsgruppe erneut, um die jeweiligen Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen.
Bei all ihren Vorhaben fängt die Arbeitsgruppe nicht ganz vorne an. Einige Ideen konnten inzwischen schon umgesetzt werden. Dazu zählt im Bereich Bildung, dass es seit dem Schuljahr 2019/ 2020 das Pilotprojekt einer Klassenassistenz an der Grundschule Wesendorf gibt. Im Bereich Bauen und Wohnen hat bereits im April dieses Jahres eine Informationsveranstaltung zum Thema gemeinschaftliches Wohnen stattgefunden. Daraus ist ein Netzwerk entstanden, das sich mit neuen Wohnformen beschäftigt. Und auch das Thema Mobilität geht im Landkreis Gifhorn voran. Bürgerbusse in zwei Samtgemeinden ergänzen den öffentlichen Nahverkehr. Außerdem werden Bushaltestellen barrierefrei umgebaut und bis 2022 werden ausschließlich Niederflurbusse im Linienverkehr eingesetzt. Ebenfalls stark ist der Landkreis im Bereich Gesundheit und Pflege. Es gibt bereits einige Nachbarschaftshilfen, die ihr Angebot kontinuierlich ausbauen.
Im Jahr 2009 hat die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) – ratifiziert und sich somit zur Umsetzung der aus der UN-BRK resultierenden Vorgaben und dem damit zusammenhängenden Abbau bestehender Teilhabeeinschränkungen verpflichtet.
Neben verschiedenen gesetzgeberischen Initiativen sind zwischenzeitlich auf allen föderalen Ebenen sogenannte Aktionspläne erarbeitet worden. Um in Anlehnung an die Bundes- und Landesaktionspläne auch auf Ebene des Landkreises Gifhorn Vorhaben zur Umsetzung der UN-BRK und damit zur Reduzierung vielfältigster Barrieren zu formulieren, erteilte der Kreistag letztes Jahr den Auftrag, einen kommunalen Aktionsplan zu erarbeiten.
Da der Weg zu einem inklusiven Gemeinwesen noch sehr weit ist und nicht sämtliche Barrieren durch die Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans beseitigt werden können, sollen im Zuge einer regelmäßigen Fortschreibung des Aktionsplans über den jeweils aktuellen Umsetzungsstand berichtet sowie neue Vorschläge zur Verbesserung der Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen unterbreitet werden.