Neben der AHA+L-Regel sorgen die sogenannten „3Gs“ – geimpft, genesen, getestet - für bestmöglichen Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus.
Bisher war die Durchführung eines Schnelltests bei einer Apotheke, einem Arzt oder in einem der kreisweiten Testzentren für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Ab dem 11. Oktober werden diese Schnelltests nun kostenpflichtig. Bisher hatte der Bund die Kosten für die Schnelltests übernommen. Da mittlerweile aber jeder Bürgerin und jedem Bürger seitens des Bundes ein Impfangebot gemacht werden konnte, trägt der Bund die Kosten nicht länger. Auch der Landkreis Gifhorn kann die Kosten für die Bürgertests nicht übernehmen.
Ausnahmen gelten für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen. Für diese Gruppe besteht das kostenlose Testangebot weiterhin:
Außerdem können auch die folgenden Personengruppen einen Schnelltest weiterhin kostenlos in Anspruch nehmen:
In jedem der genannten Fälle ist für die Inanspruchnahme eines kostenlosen Schnelltests jeweils eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
Folgende Testzentren setzen ihren Betrieb ab dem 11. Oktober 2021 fort:
Eine Übersicht über alle Testzentren sowie testende Apotheken und Arztpraxen sind unter: https://www.gifhorn.de/der-landkreis/presseportal/coronavirus-aktuelle-informationen/ zu finden.