Der Verwaltungsvorstand um Landrat Tobias Heilmann hat entschieden, dass der Zutritt zu den Kreishäusern weiterhin nur mit einer FFP2-Maske möglich ist. Ferner gilt nach wie vor auch die 3G-Regel für Besucherinnen und Besucher.
Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes gelten in ganz Niedersachsen nur noch die sogenannten „Basisschutzmaßnahmen“. Die Kreisverwaltung macht jedoch von ihrem Hausrecht Gebrauch, um bestimmte Regeln beizubehalten.
„Wir sind gemeinsam zu dem Schluss gekommen, dass uns die Basisschutzmaßnahmen nicht ausreichen, um unserer Sorgfaltspflicht nachzukommen“, erklärt Landrat Tobias Heilmann. „Wir sind für das Wohlergehen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich. Gleichzeitig möchten wir, dass die Bürgerinnen und Bürger sich in unseren Häusern sicher fühlen.“
Diese Maßnahmen bestehen zuerst auf unbestimmte Zeit. Aktuell ist das Infektionsgeschehen der Corona-Pandemie immer noch sehr dynamisch und die Kreisverwaltung muss die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs für die Bürgerinnen und Bürger sicherstellen.