Die Gifhorner Kreisverwaltung optimiert ihre Prozesse und führt dafür ein Online-Terminvergabetool ein, erweitert die Service- und Öffnungszeiten und weitet die Möglichkeit zur Heimarbeit für Mitarbeiter aus.
Ab Dienstag, den 1. Dezember 2020 werden auch am Dienstagnachmittag von 14 bis 16 Uhr Termine und Sprechzeiten angeboten. Außerdem wird ein Terminvergabetool nach und nach für alle Fachbereiche der Kreisverwaltung installiert. Während der Corona-Pandemie hat die Kreisverwaltung mit der Terminvergabe gute Erfahrungen gemacht. Sie erhöht den Service, verringert die Wartezeiten und entzerrt die Bürgerströme. Somit können Bürgerinnen und Bürger ihre Termine künftig online vereinbaren und die Fachbereiche die Bürgerströme besser planen und koordinieren. Aufgrund der aktuellen Situation sind Termine mit der Kreisverwaltung weiterhin nur nach vorheriger Absprache möglich.
„Der Servicegedanke gegenüber Bürgeranliegen genießt in der Kreisverwaltung weiterhin oberste Priorität“, ergänzt Landrat Dr. Andreas Ebel. „Unser Bestreben ist es, Behördengänge unkompliziert zu ermöglichen. Feste Terminvergaben und erweiterte Sprechzeiten sind dafür wichtige Instrumente und erhöhen unseren Bürgerservice und unser Dienstleistungsangebot.“
Außerdem erweitert die Kreisverwaltung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit Heimarbeit zu beantragen. Künftig können bis zu 60% der wöchentlichen Arbeitszeit im Homeoffice geleistet werden. Nicht erst seit dem Coronavirus wird die Heimarbeit in der Kreisverwaltung geschätzt. Bereits seit mehreren Jahren besteht eine entsprechende Dienstvereinbarung zwischen dem Verwaltungsvorstand und den Mitarbeitern.
„Die Corona-Pandemie unterstreicht aber einmal mehr die Wichtigkeit der Heimarbeit in Bezug auf Arbeitssicherheit und Mitarbeiterzufriedenheit. Die Mitarbeiterzufriedenheit ist zudem ein wichtiger Indikator, der sich positiv auf den Bürgerservice auswirkt“, erklärt Landrat Dr. Andreas Ebel. „Aus diesem Grund haben wir die Möglichkeiten von zu Hause aus zu arbeiten noch einmal deutlich ausgeweitet.“
War in der früheren Dienstvereinbarung ein klares Ranking von Begründungen als Voraussetzung für die Heimarbeit notwendig, entfällt dieses Ranking nun gänzlich. Ab sofort ist jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter befugt, Heimarbeit zu beantragen. Einzige Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit ein arbeiten im Homeoffice zulässt und somit keine negativen Auswirkungen auf den Bürgerservice entstehen.