Das Land Niedersachsen hat seine Absonderungs-Verordnung aktualisiert und setzt somit die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz von Anfang Januar um. Die neuen Quarantäneregeln sind in ganz Niedersachsen gültig.
Grundsätzlich gilt, dass sich positiv getestete Personen und Kontaktpersonen für zehn Tage in Quarantäne begeben müssen. Hinsichtlich der Kontaktpersonen sind diejenigen Personen ausgenommen, die keine Symptome und bereits eine Booster-Impfung erhalten haben oder Personen, deren Zweitimpfung oder Genesung weniger als drei Monate zurückliegt.
Bei Kita-Kindern sowie Schülerinnen und Schülern ist ein Freitesten nach fünf Tagen nur bei Kontaktpersonen (nicht bei infizierten Personen) möglich, wenn diese symptomfrei sind (Erwachsene nach sieben Tagen). Zum Freitesten ist ein PCR-Test oder ein Schnelltest erlaubt. Der Schnelltest muss durch ein Testzentrum, eine Apotheke oder eine Arztpraxis durchgeführt und bescheinigt werden. Das bedeutet auch, dass sich eigentlich in Quarantäne befindende Personen, zum Zwecke des Freitestens, eine der genannten Teststellen aufsuchen dürfen. Die Tests sind für die Betroffenen kostenlos. Bei Ausbruchsgeschehen in Gemeinschaftseinrichtungen passt das Gesundheitsamt die Quarantänedauer und Teststrategie nach eigenem Ermessen an.
Sowohl das positive Testergebnis als auch das Ergebnis des Freitestens ist dem Gesundheitsamt und der jeweiligen Einrichtungsleitung (Kita/Schule) mitzuteilen. Weiter Informationen hält auch das Land Niedersachsen unter: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Quarantaene/hinweise-zur-quarantane-187498.html.