Steigende Temperaturen und sinkende Inzidenzen steigern die Vorfreude auf den Sommer und den nahenden Urlaub.
Die bundesweit sinkenden Neuinfektionen mit dem Coronavirus versprechen zwar einen vergleichsweise einschränkungsfreien Sommer, dennoch müssen alle Bürgerinnen und Bürger die Rückkehr des öffentlichen Lebens mit Umsicht und Rücksichtnahme genießen.
Die Kreisverwaltung appelliert deshalb zum Selbst- und Fremdschutz weiterhin an die Einhaltung der AHA+L-Regeln und informiert über die derzeitigen Regelungen für Urlaubsrückkehrer.
Aufgrund der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie gelten besondere Regelungen für Auslandsreise. Art und Umfang der Maßnahmen ist dabei abhängig vom Status des jeweiligen Urlaubslandes. Das Robert-Koch-Institut (RKI) unterscheidet bei der Risikobewertung der Länder in „Risikogebiete“, „Hochinzidenzgebiete“ und „Virusvariantengebieten“. Eine konkrete Auflistung dieser Gebiete ist auf der Homepage des RKI ersichtlich. Die notwendigen Maßnahmen regelt die Coronavirus-Einreiseverordnung. Verpflichten für jeden Reiserückkehrer ist die Anmeldung unter www.einreiseanmeldung.de.
Regelungen für Risikogebiete
Nach Einreise aus einem Risikogebiet besteht die Verpflichtung zu einer zehntägigen Absonderung (Quarantäne) auf eigene Kosten. Die Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein negatives Testergebnis, ein vollständiger Impfnachweis oder ein Genesenennachweis vorgelegt wird.
Regelungen für Hochinzidenzgebieten
Bei der Rückkehr aus einem Hochinzidenzland muss ein negatives Testergebnis bereits bei der Einreise vorgelegt werden. Auch hier besteht eine Verpflichtung zu einer zehntägigen Absonderung (Quarantäne) auf eigene Kosten. Die Quarantäne von zehn Tagen kann vorzeitig beendet werden, wenn der oder die Einreisende vollständig geimpft oder genesen ist. Alternativ ist eine Verkürzung der Quarantäne frühestens ab dem fünften Tag durch eine erneute, negative Testung möglich.
Regelungen für Virusvariantengebieten
Auch für die Rückkehr aus Virusvariantengebieten muss ein negatives Testergebnis bereits bei der Einreise vorliegen. Eine 14-tägige Quarantäne (ebenfalls auf eigene Kosten) ist zwingend erforderlich und kann nicht vorzeitig aufgehoben werden.
Darüber hinaus sollen sich alle Urlaubsrückkehrerinnen und –rückkehrer zehn bis 14 Tage nach der Rückreise selbst auf die Entwicklung von Corona-Symptomen beobachten. Werden typische Symptome festgestellt, ist der Hausarzt oder die Hausärztin zu kontaktieren. Außerdem muss das Gifhorner Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 05371/82702 benachrichtigt werden.
Die Kreisverwaltung empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, die eine Auslandsreise planen, sich rechtzeitig vor der Reise und auch während des Aufenthalts über die jeweiligen Bestimmungen des Reiseziels und den RKI-Status zu informieren. Der Status der einzelnen Länder ist auf www.rki.de zu finden. Außerdem informiert das Auswärtige Amt unter https://www.auswaertiges-amt.de/ über wichtige Infektionsschutzmaßnahmen und Regelungen vor Ort sowie das Bundesministerium für Gesundheit unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ zu den aktuellen Vorgaben der Einreiseverordnung.
Darüber hinaus steht für Fragen rund um das Thema Rückreise auch das Team „Reiserückkehrer“ des Landkreises Gifhorn zur Verfügung. Erreichbar ist das Team unter der Telefonnummer: 05371/828750 oder per E-Mail an reiserueckkehrer(at)gifhorn.de.
Die Regelung zur Quarantänepflicht nach Einreise aus Risikogebieten gilt vorerst bis zum 28. Juli 2021. Über mögliche Änderungen wird die Kreisverwaltung rechtzeitig informieren.