Im Landkreis Gifhorn sind rund 139.000 wahlberechtigt, davon rund 4.400 Erstwähler bzw. Erstwählerinnen.
Der Kreiswahlleiter des Landkreises Gifhorn, Erster Kreisrat Dr. Thomas Walter, ruft alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Gifhorn auf, am kommenden Sonntag bei der Europawahl ihr Wahlrecht wahrzunehmen und damit auch die Demokratie zu stärken. Insbesondere auch die Erstwählerinnen und Erstwähler sind zum Gang an die Urne aufgerufen. Der Gesetzgeber hat nun auch für die Europawahl den 16-Jährigen das Wahlrecht eingeräumt. Im Landkreis Gifhorn sind rund 139.000 wahlberechtigt, davon rund 4.400 Erstwähler bzw. Erstwählerinnen.
In zwei ausgewählten Urnenwahlbezirken werden für wahlstatistische Auswertungen Stimmzettel verwendet, aus denen Geschlecht und Geburtsjahrgruppe der Wählerinnen und Wähler zu erkennen sind. Die Geburtsjahrgänge sind in so großen Gruppen zusammengefasst, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind. Die Auswertung für statistische Zwecke erfolgt getrennt von der Stimmenauszählung durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) in Hannover. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen.
Nutzen Sie Ihre Stimme und gehen Sie wählen – so können Sie die Welt, in der Sie leben, mitgestalten. Ihre Stimme hat großes Gewicht in der EU. Deutschland stellt die meisten Abgeordneten im Europäischen Parlament. In diesem Jahr werden 720 Europaabgeordnete gewählt – davon werden 96 aus Deutschland kommen. Damit hat jede Stimme, die in Deutschland abgegeben wird, ein großes Gewicht im Europäischen Parlament. Wer nicht zur Wahl geht, überlässt anderen die Entscheidung über die Zukunft!
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag durchgehend von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Für Briefwählerinnen und Briefwähler gilt, dass Wahlbriefe für die Europawahl spätestens am 09.06.2024 um 18.00 Uhr bei den Briefwahlvorständen vorliegen müssen. Hierbei ist zu beachten, dass erstmalig nicht alle Wahlbriefe aus dem Kreisgebiet bei der Kreiswahlleitung in Gifhorn eingehen bzw. abzugeben sind. Dies gilt ausschließlich für die Wahlbriefe der Stadt Gifhorn sowie der Samtgemeinden Meinersen, Papenteich und Wesendorf.
Die Wahlbriefe für die Stadt Wittingen, die Gemeinde Sassenburg sowie die Samtgemeinden Boldecker Land, Brome, Hankensbüttel und Isenbüttel gehen direkt dort ein bzw. sind direkt in den dortigen Rathäusern abzugeben.
Bei Beantragung der Briefwahlunterlagen in der Woche vor der Wahl ist von den Antragstellenden zu bedenken, dass ausreichend Zeit für die Zusendung der Unterlagen durch die Gebietseinheit an den Antragstellenden als auch für die eigene Rücksendung des Wahlbriefes zu berücksichtigen ist. Spätestens drei Tage vor dem Wahltermin ist der von der Deutschen Post empfohlene späteste Termin für den Einwurf des Wahlbriefs durch die Wähler und Wählerinnen in einen Briefkasten oder Abgabe in einer Filiale der Deutschen Post.
Das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig dem jeweiligen Briefwahlvorstand vorliegt, trägt jedoch der Wähler bzw. die Wählerin. Die vorläufigen Wahlergebnisse der Europawahl können am Wahlabend auf der Homepage des Landkreises Gifhorn unter www.gifhorn.de eingesehen werden. Die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Europawahl findet am Donnerstag, 13.06.2024, um 14.30 Uhr durch den Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung im Rittersaal des Gifhorner Schlosses statt.
Weitere Informationen zur Europawahl finden Sie im Internet unter:
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html
https://landeswahlleiterin.niedersachsen.de/startseite/wahlen/europawahl/europawahl_2024/