Der von Landrat Dr. Andreas Ebel eingesetzte Krisenstab zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hat in seiner letzten Sitzung am Donnerstag, 28. Januar 2021, aufgrund der aktuellen Lage im Landkreis Gifhorn neu über die bislang gültigen Allgemeinverfügungen entschieden.
Grundlage dafür ist das aktuelle Infektionsgeschehen. In der ersten Januarwoche verzeichnete der Landkreis Gifhorn einen starken Anstieg um etwa 450 Neuinfektionen. Dieser konnte inzwischen gestoppt werden. Zudem ist die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Gifhorn seit Mitte Januar (11.01.2021: 259,5) um über 50 Prozent (28.01.2021: 104,2) gesunken. Die Kombination der Maßnahmen, die der Krisenstab des Landkreises Gifhorn kurzfristig ergreifen musste, zeigte innerhalb der letzten zwei Wochen Wirkung.
Ein zentrales Thema in der Sitzung des Krisenstabes war die nächtliche Ausgangsbeschränkung. Diese gilt bis einschließlich Sonntag, 31. Januar 2021. „Da die Anzahl der Gesamtinfektionen und 7-Tage-Inzidenz sich in die richtige Richtung entwickelt haben und die Anzahl an Neuinfektionen geringer wird, haben wir uns mit allen Beteiligten gemeinsam dazu entschieden, die Ausgangsbeschränkung nicht zu verlängern, sondern regulär auslaufen zu lassen. Damit können die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Gifhorn ab dem 1. Februar auch wieder nach 20 Uhr das Haus verlassen“, verkündet Landrat Dr. Andreas Ebel.
Umso wichtiger sei es aber, die Kontaktbeschränkungen weiterhin ernst zu nehmen. „Die Infektionszahlen im Landkreis Gifhorn sind inzwischen niedriger. Diesen positiven Trend möchten wir gerne beibehalten. Ich danke allen Bürgerinnen und Bürger, die mit ihrem Verhalten dazu beitragen, das Infektionsgeschehen zu reduzieren. Es kommt auch künftig auf jeden Einzelnen an. Wir müssen unsere privaten Kontakte beschränken, um die Infektionen weiterhin zu reduzieren. Der Landkreis Gifhorn ist keine Insel – die Zahlen können auch bei uns schnell wieder ansteigen. Es gibt daher noch keinen Grund zur Entwarnung“, mahnt Landrat Dr. Andreas Ebel.
Der Krisenstab des Landkreises Gifhorn berücksichtigt bei seinen Entscheidungen die Inzidenzen, die Anzahl der Infizierten und die neue Verordnung des Landes Niedersachsen, die seit dieser Woche gilt. Damit gilt ab Montag, 1. Februar, im Landkreis Gifhorn Folgendes:
Für die Schülerinnen und Schüler heißt das, dass die Tagesbildungsstätten bereits ab Montag, 1. Februar, und die Grundschulen nach den Zeugnisferien, ab dem 3. Februar, wieder in den Präsenzunterricht in das sogenannte Szenario B (Wechselmodell) wechseln. Laut Niedersächsischem Kultusministerium können dennoch die Eltern auf eigenen Wunsch ihre Kinder bis zum 14. Februar 2021 von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreien. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen dann ausschließlich am Distanzlernen teil. Eine vorherige Abfrage, wie viele Eltern ihre Grundschulkinder vom Präsenzunterricht befreien möchten, ergab für den Landkreis Gifhorn, dass im Durchschnitt etwa ein Viertel aller Kinder von der Präsenzpflicht befreit werden. Die Gifhorner Verkehrsbetriebe werden kurzfristig Abstimmungen vornehmen, inwieweit sich diese Regelung auf die Kapazitäten der Busse auswirkt. Dazu wird in der kommenden Woche informiert.
Ähnlich verhält es sich mit der Allgemeinverfügung hinsichtlich der Alten- und Pflegeheime. Die gültige Landes-Verordnung wurde bezüglich der Schnelltests für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich verschärft, sodass die bisher gültige Allgemeinverfügung des Landkreises Gifhorn verändert wird. Der Landkreis Gifhorn wird damit über die Landes-Verordnung hinaus weiterhin vorschreiben, dass die Alten- und Pflegeheime einen separaten Besucherraum zur Verfügung stellen müssen, solange die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis über einem Wert von 50 liegt. Nur in diesem Raum dürfen Besuche stattfinden, um somit die Infektionsgefahr bei Besuchen zu verringern.
Die Allgemeinverfügung für Gottesdienste und ähnliche religiöse Veranstaltungen des Landkreises Gifhorn endet am 31. Januar 2021 und wird aus den bisher genannten Gründen nicht verlängert.
Die Landes-Verordnung regelt für Gottesdienste und ähnliche religiöse Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden Folgendes:
• Bei zu erwartenden Besucherzahlen, die zu einer Auslastung der vorhandenen Personenkapazitäten in den Räumlichkeiten führen können, müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der gesamten Zeit eine medizinische Maske tragen. Diese darf kein Ausatemventil haben.
• Der Gesang bei diesen Veranstaltungen ist untersagt.
• Veranstaltungen mit zehn oder mehr Personen müssen mindestens zwei Werktage im Voraus bei der örtlich zuständigen Behörde unter Angabe der Art, des Ortes, des Zeitpunktes und des Umfangs angezeigt werden.
Ansprechpartner hierfür ist das Gewerbeamt des Landkreises Gifhorn. Diese ist montags bis freitags per E-Mail erreichbar: gewerbeangelegenheiten(at)gifhorn.de.
Der Landkreis Gifhorn regelt seit geraumer Zeit per Allgemeinverfügung, dass in der gesamten Gifhorner Fußgängerzone eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung herrscht. Nach Vorgabe der Landes-Verordnung sind hierbei weiterhin sogenannte Alltagsmasken erlaubt. Eine Ausnahme bilden die Markttage (mittwochs und samstags). Hier müssen medizinische Masken getragen werden, da die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen medizinische Masken auf Wochenmärkten vorschreibt. Masken mit Ausatemventil sind nicht erlaubt.
In diesem Zuge verschärft der Landkreis Gifhorn auch die Maskenpflicht rund um und in den Kreishäusern. Ab sofort müssen alle Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Parkplätzen und Wegen, die zum Landkreis Gifhorn gehören sowie innerhalb der Gebäude eine medizinische Maske tragen.
Aus diesem Grund sind ab sofort auch bei Nutzung der Zentralen Entsorgungsanlage in Wesendorf sowie des Wertstoffhofes in Ausbüttel von allen Kunden sogenannte OP-Masken oder FFP2-Masken zu tragen. Ebenso gilt diese Regelung zum Tragen medizinischer oder FFP2-Masken auch für gewerbliche Anlieferer auf der Umschlaganlage der Firma Asche in Gifhorn. Alle Entsorgungseinrichtungen können ohne Voranmeldung weiterhin zu den bekannten Öffnungszeiten für Anlieferungen genutzt werden.
Landrat Dr. Andreas Ebel appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger: „Mir ist bewusst, dass die bisher getroffenen Maßnahmen in das Privatleben eingreifen und die Geduld vieler strapaziert wird. Aber nur, wenn wir uns alle gemeinsam an die Regeln halten, können wir die Neuinfektionen reduzieren. Die vergangenen zwei Wochen haben gezeigt, dass das möglich ist. Das sollte weiterhin unser gemeinsames Ziel bleiben.“
Die beiden kostenfreien Telefonnummern des Landkreises Gifhorn sind weiterhin wie folgt erreichbar.
• Bürgertelefon für allgemeine Fragen zur Allgemeinverfügung und deren Auswirkungen:
0800 8282444
MO - DO von 8 bis 18 Uhr
FR von 8 bis 16 Uhr
• zentrale Rufnummer für konkrete Infektionsfälle und Pflegebereich:
0800 8282555
MO - DO von 9 bis 16 Uhr
FR von 8 bis 12 Uhr
SA - SO 10 bis 16 Uhr