Landkreis Gifhorn sichert Testkapazitäten für kostenlose Bürgertestungen

veröffentlicht: am 23.06.2021     Presseinformation

Seit Ende März 2021 können sich Bürgerinnen und Bürger mit einem so genannten „Bürgertest“ kostenlos auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen.

Auf Grundlage der Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums hat der Landkreis Gifhorn Verträge mit 18 Testzentren geschlossen, die die Anbieterinnen und Anbieter berechtigen, kostenlose Bürgertests im Kreisgebiet durchzuführen. Grundsätzlich laufen die Verträge bis zu 31. Dezember 2022. Für ein früheres Vertragsende gibt es derweil zwei Ausnahmen. Die Beauftragungen basieren auf der Coronavirus-Testverordnung und der Feststellung des Bundestages über eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“. Sollte die Coronavirus-Testverordnung (durch das Bundesgesundheitsministerium) oder die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ (durch einen entsprechenden Bundestags-Beschluss) aufgehoben werden, enden auch die Beauftragungsverträge vorzeitig.

Die Zahl der täglichen Neuansteckungen mit dem Coronavirus hat sich im Landkreis Gifhorn in den letzten Wochen erfreulicherweise deutlich verringert. Die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen lockert bei entsprechend niedrigen 7-Tage-Inzidenzen viele Regelungen des öffentlichen Lebens. Zur Inanspruchnahme von z. B. Freizeitaktivitäten oder kulturellen Angeboten sind aktuell im Landkreis Gifhorn überwiegend keine negativen Testnachweise mehr notwendig. Dies hat zur Folge, dass die Anfangs hohe Nachfrage nach kostenlosen Schnelltests auch im Landkreis Gifhorn zurückgegangen ist. Aus diesem Grund haben wenige Testzentren angekündigt, ihren Betrieb dauerhaft oder vorübergehend in den Sommermonaten zu schließen.

So werden die Testzentren in Ehra und Steimke ab dem 1. Juli 2021 dauerhaft schließen. Die Testzentren in Westerbeck und am Friedrich-Ackmann-Haus in Gifhorn werden vorrübergehend vom 1. Juli bis 1. September 2021 schließen. Auch das Testzentrum im Mehrgenerationenhaus im Georgshof macht bis 1. September eine Pause, mit dem Unterschied, dass bereits ab dem 28. Juni geschlossen wird. In welcher Form die Schnelltests an den genannten Standorten ab September wieder aufgenommen werden, entscheidet die Kreisverwaltung gemeinsam mit den Betreiberinnen und Betreibern Ende August auf Basis der dann aktuellen Infektionslage, der Infektionsschutzmaßnahmen der Landesverordnung und der Nachfrage nach Schnelltests.

„Der Landkreis Gifhorn kann und wird im Falle einer möglichen vierten Infektionswelle im Herbst und Winter, die vorübergehend geschlossene Testzentren kurzfristig wieder in Betrieb nehmen“, erläutert Landrat Dr. Andreas Ebel. Die Kreisverwaltung geht derzeit davon aus, dass die an die Inzidenzschwellen der Corona-Verordnung geknüpfte Testpflicht für viele Bereiche des öffentlichen Lebens auch künftig bestehen bleibt. „Insofern ist es wichtig, die im Frühjahr erarbeiteten Test-Strukturen mit Blick auf die zweite Jahreshälfte einsatzbereit zu halten. Die Schnelltestzentren sind weiterhin ein wichtiger Bestandteil zur Eindämmung der Corona-Pandemie“, führt Landrat Dr. Andreas Ebel weiter aus.

Nach aktuellem Stand werden ab Juli 2021 somit 13 Testzentren, acht Apotheken sowie 49 Ärztinnen und Ärzte im Kreisgebiet weiterhin kostenlose Schnelltests anbieten. Natürlich wird die Kreisverwaltung auch künftig regelmäßig bekanntgeben, wo sich die Bürgerinnen und Bürger testen lassen können. Einsehbar ist die aktuelle Liste auf der Homepage des Landkreises Gifhorn unter: https://www.gifhorn.de/der-landkreis/presseportal/coronavirus-aktuelle-informationen/.