Die gut funktionierenden Strukturen für den Rettungsdienst und die Notfallversorgung im Landkreis Gifhorn sind von einer Reform der Notfallversorgung, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf den Weg bringen will, gefährdet.
Seit Anfang Januar 2020 kursiert ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Notfallversorgung. Demnach sollen künftig die Notfallambulanzen der Krankenhäuser durch Integrierte Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Standorten ersetzt werden. Über die Auswahl der Standorte sollen künftig Krankenkassen und Kassenärzte bestimmen. Zudem ist vorgesehen, den kommunalen Rettungsdienst faktisch der Planung der Krankenkassen und Kassenärzte zu unterstellen. Örtliche Besonderheiten könnten bei einem einheitlichen bundesweiten System nicht berücksichtigt werden.
Landrat Dr. Andreas Ebel ist überzeugt: „Wir haben im Landkreis Gifhorn einen sehr gut funktionierenden Rettungsdienst.“ Denn das eigentliche Problem sind nicht die kommunalen Strukturen. Vielmehr liegt das Problem in der bundesweit einheitlichen ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung sowie im kassenärztlichen Notdienst. Beides soll über die Telefonnummer 116 117 bedient werden. Häufig landen Anrufe aber doch bei den örtlichen Leitstellen. Anstatt jedoch hier mit der Reform anzusetzen, soll das Gesetz nun dazu genutzt werden, bundesrechtliche Vorgaben für den Rettungsdienst zu etablieren. Der Rettungsdienst als kommunale Aufgabe des eigenen Wirkungskreises würde damit faktisch beseitigt. Nicht mehr die kommunale Selbstverwaltung vor Ort, sondern die Krankenkassen sollen in weiten Teilen über die Ausgestaltung des Rettungsdienstes bestimmen, beispielsweise wie viele Leitstellen und wie viele Rettungswachen es gibt.
Landrat Dr. Andreas Ebel zeigt sich besorgt: „Wenn der Gesundheitsminister mit seinen Plänen durchkommt, wird sich die Versorgung vor Ort, auch hier bei uns im Landkreis, deutlich verschlechtern. Das darf auf keinen Fall passieren.“
Auch der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hat bereits Alarm geschlagen und davor gewarnt, dass allein in Niedersachsen Kosten in dreistelliger Millionenhöhe von den Krankenkassen auf das Land und die Kommunen verschoben werden sollen. Das NLT-Präsidium hatte deshalb bereits im vergangenen Jahr zur Gründung eines Bündnisses für den Rettungsdienst als Landes- und Kommunalaufgabe aufgerufen. In dem Gründungsaufruf heißt es wörtlich:
„Es gilt nicht nur, massive Eingriffe in die Staatlichkeit der Länder und die kommunale Selbstverwaltung abzuwehren. Es geht um die Rettung von Menschenleben. Gerne sprechen wir über eine sinnvolle Fortentwicklung, beispielsweise durch eine Zusammenlegung der Notrufnummern 112 und 116117, wenn die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen stimmen. Einem Verschiebebahnhof von Kosten und Verantwortung, der ein funktionierendes System zum Einsturz bringt, werden wir uns aber mit aller Kraft entgegenstemmen.“
Auf Beschluss des Kreistages vom 13. Dezember 2019 ist der Landkreis Gifhorn neben vielen weiteren Landkreisen, Landkreistagen, Städtetagen, Gemeindeverbänden und bundesweiten Organisationen wie dem DRK, dem vom Niedersächsischen Landkreistag initiierten Bündnis "Rettet die 112 und den Rettungsdienst – Für den Rettungsdienst als Landes und Kommunalaufgabe" beigetreten. Zentrales Ziel des Bündnisses ist es, dass die Kompetenz der Länder für den Rettungsdienst uneingeschränkt erhalten bleibt und dass der Rettungsdienst kommunale Aufgabe des eigenen Wirkungskreises bleibt.