Das Niedersächsische Gesundheitsministerium wies am Mittwoch, 29. Oktober, für den Landkreis Gifhorn eine 7-Tage-Inzidenz von 55,0 aus. Der Landkreis Gifhorn hat aus diesem Grund eine Allgemeinverfügung erlassen, durch die verschärfte Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus in Kraft treten.
In den Bereichen der Fußgängerzone der Stadt Gifhorn (vom Marktplatz bis zum Schillerplatz), auf den Parkplätzen des Einzelhandels sowie auf Messen, Kongressen, gewerblichen Ausstellungen, Spezialmärkten, Jahrmärkten, Wochenmärkten und bei ähnlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zur Pflicht. Außerdem dürfen Veranstaltungen mit sitzendem Publikum und Veranstaltungen mit mindestens zeitweise stehendem Publikum nur noch mit maximal 100 Teilnehmern stattfinden.
Private Feiern in den eigenen vier Wänden, im eigenen Garten und in angemieteten Räumen sowie in der Gastronomie sind nur noch mit höchstens zehn Personen möglich. Diese Personen zählen entweder zu den engsten Angehörigen oder stammen aus zwei Haushalten.
Die verschärften Maßnahmen gelten solange, bis die ausgewiesene 7-Tage-Inzidenz des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums auf der Internetseite: www.niedersachsen.de/coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/ den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen wieder unterschreitet.
Im Zusammenhang mit den steigenden Zahlen in Bezug auf das Coronavirus kontrollierten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht im Landkreis Gifhorn gemeinsam mit der Polizei und dem Gifhorner Gesundheitsamt in den vergangenen Wochen verstärkt die Bars und Gaststätten im Landkreis Gifhorn. Bei den Kontrollen am vergangenen Wochenende wurden in zwei Bars im Gifhorner Stadtgebiet mehrere Verstöße gegen die aktuellen Corona-Regeln festgestellt. Das führte dazu, dass beide Bars einige Tage geschlossen wurden. Die Besitzer wurden aufgefordert, ihre Hygienekonzepte anzupassen und verstärkt auf deren Einhaltung zu achten. Auch für das bevorstehende Wochenende kündigen die Gewerbeaufsicht, Gesundheitsamt und Polizei Kontrollen in Bars an.
Gleichwohl haben Bund und Länder in ihrem Beschluss vom 28. Oktober weitere und schärfere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus angekündigt, die bereits ab Montag, 2. November, gültig sein sollen. Derzeit wartet die Kreisverwaltung darauf, dass das Land Niedersachsen die Maßnahmen aus dem genannten Bund-Länder-Beschluss rechtswirksam in einer neuen Verordnung bekannt gibt.