Das Coronavirus lässt alle näher zusammenrücken. Innerhalb des Landkreises Gifhorn hat Landrat Dr. Andreas Ebel alle Samtgemeindebürgermeisterinnen und Samtgemeindebürgermeister sowie die Bürgermeister der Städte im Landkreis Gifhorn per Videokonferenz an einen Tisch gerufen.
Auf diese Weise konnten sich alle Hauptverwaltungsbeamtinnen und –beamten über ein abgestimmtes Vorgehen verständigen.
Am Dienstagnachmittag zogen die Kommunen und der Landkreis ein erstes Fazit zu den am Montag, 16. März, erfolgten Schulschließungen und Schließungen von Kindertagesstätten.
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unterstützen die restriktive Haltung des Landkreises, welche Erziehungsberechtigten Anspruch auf einen Platz für ihr Kind in einer Notfall-Gruppe haben. Alle Anwesenden waren sich darin einig, dass die Schließungen eine geeignete Maßnahme sind, um die Infektionsketten des Coronavirus zu unterbrechen. Daher sollten die Erziehungsberechtigten nur in absoluten Ausnahmefällen die Plätze der Notfall-Gruppen beanspruchen. Allerdings ist die Notfall-Gruppe immer der Betreuung durch die Großeltern vorzuziehen, um vor allem ältere Personen vor dem Virus zu schützen. Gleichzeitig lobten die Hauptverwaltungsbeamtinnen und –beamten aber das vorbildliche Verhalten der Eltern. Diese reagierten schnell auf die kurzfristig getroffenen Entscheidungen.
Außerdem warb der Landkreis Gifhorn in der Runde um Verständnis dafür, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine detaillierten Angaben zu den positiv getesteten Personen gemacht werden können. Der Landkreis stellte dar, dass er bei persönlichen medizinischen Daten an Vorschriften gebunden ist, da diese einem besonderen Schutz unterliegen. Alle Bürgerinnen und Bürger können aber versichert sein, dass das Gesundheitsamt bei jedem Fall die Kontaktpersonen ermittelt und die betreffende Person informiert, sobald ein Verdachtsfall besteht.
Ein anderes großes Thema im gemeinsamen Austausch waren die anstehenden Veranstaltungen. Hierzu verwies der Landkreis auf die vom Niedersächsischen Sozialministerium erlassene Allgemeinverfügung. Diese ist seit Dienstag, 17. März 2020, in Kraft, und regelt die Beschränkungen sozialer Kontakte.
Laut Weisung sind Ansammlungen im Freien mit mehr als zehn Personen bis einschließlich 18. April verboten. Für Osterfeuer bedeutet das eine klare Absage.
Landrat Dr. Andreas Ebel weist allerdings auf die sich schnell verändernde Lage hin. „Täglich erreichen uns neue Verfügungen seitens der Ministerien. Das Coronavirus entwickelt sich schnell. Damit ändert sich auch täglich unsere Lage und somit kann niemand langfristige Planungen machen.“