Ende Januar 2021 werden die Endabrechnungsbescheide 2020 in Kombination mit den Festsetzungsbescheiden der Abfallgebühren für 2021 per Briefsendung an alle Grundstückseigentümer verschickt.
Im Endabrechnungsbescheid 2020 (Teil I des Bescheides) werden die Kosten für zusätzliche Leerungen ausgewiesen. Diese Zusatzgebühren werden dann am 28. Februar 2021 gemeinsam mit den Gebühren für das 4.Quartal 2020 abgebucht. Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, müssen beide Summen überwiesen werden. Als zusätzliche Leerungen werden Leerungen berechnet, die über die Anzahl der im Tarif vorgesehenen Pflichtleerungen hinaus in Anspruch genommen wurden. Alle vorgenommenen Leerungen sind in dem beigefügten Leerungsprotokoll des Bescheides dokumentiert.
Selbstverständlich hat die Kreisverwaltung berücksichtigt, wenn es im vergangenen Jahr An- oder Abmeldungen oder Änderungen im Tarif gab. Die Gebühren werden entsprechend der veranlagten Monate anteilig berechnet. Die erste Spalte der Tabelle weist genau den Zeitraum aus, aus dem sich die Anzahl der jeweiligen Veranlagungsmonate ergibt.
Der Landkreis Gifhorn senkt in diesem Jahr die Gebühren für Rest- und Biomüllbehälter. Daher werden in den Festsetzungsbescheiden der Abfallgebühren für 2021 (Teil II des Bescheides) bei unveränderten Behälterbeständen geringere Jahresgebühren wie im Vorjahr festgesetzt. Die Gebühren für 2021 werden in vier Teilbeträgen am 15.04.2021, 15.07.2021, 15.10.2021 und 28.02.2022 fällig. Die Beträge werden somit immer für das zurückliegende Quartal eingezogen.
Landrat Dr. Andreas Ebel erklärt: „Die Überschüsse aus den bisherigen Einnahmen der Abfallgebühren möchten wir an die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Gifhorn weitergeben. Es ist eine positive Bilanz, dass die Abfallmengen langfristig reduziert werden konnten. Deswegen haben wir beschlossen, die Gebühren für alle Bürgerinnen und Bürger zu senken.“
Für weitergehende Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kundenservice Abfall telefonisch zur Verfügung. Sprechzeiten und Telefonnummern sind auf den Bescheiden ausgewiesen.