Verwaltung und leichte Sprache – wie das zusammenpasst, beweist jetzt die Gifhorner Kreisverwaltung. Sie hat den Aktionsplan Inklusion nun in die sogenannte „leichte Sprache“ übersetzt.
„Meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und mir ganz persönlich ist viel daran gelegen, in der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern so verständlich und transparent wie möglich zu sein“, versichert Landrat Dr. Andreas Ebel und ergänzt: „Deswegen ist es für uns selbstverständlich, den Aktionsplan Inklusion in die sogenannte leichte Sprache zu übersetzen.“
Die „leichte Sprache“ ist eine Methode, längere Texte verständlich und gut lesbar darzustellen. Indem Fremdwörter gemieden werden, zusammengesetzte Nomen mit Bindestrich geschrieben werden und Sätze nur wenige Worte enthalten, lesen sich die Texte einfacher. Damit ist besonders den Menschen geholfen, die oftmals aus gesundheitlichen Gründen Schwierigkeiten haben, komplexe Texte oder Regelungen zu verstehen.
Der Aktionsplan Inklusion zielt auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ab. Die Gifhorner Kreisverwaltung beteiligte Expertinnen und Experten unterschiedlicher Institutionen und erstellte letztes Jahr den Aktionsplan Inklusion. Dieser soll zur Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen beitragen. So ist das Ziel des Aktionsplans, in sechs benannten Lebensbereichen Maßnahmen aufzuzeigen, mit denen die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention im Landkreis Gifhorn gelingen kann.
Der Aktionsplan Inklusion in leichter Sprache wird in Kürze auf der Webseite der Kreisverwaltung veröffentlicht. Bei Bedarf kann dieser in elektronischer Form auch unter der Mailadresse sozialamt@gifhorn.de angefordert werden.