Ab Montag, den 27. April 2020, wird der Schulbetrieb schrittweise wiederaufgenommen. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf alle Maßnahmen zu legen, die eine Infektion mit Sars-CoV2 verhindern sollen.
Landrat Dr. Andreas Ebel betont: „Die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler steht an oberster Stelle. Der Landkreis hat sich hierzu intensive Gedanken über notwendige Hygienestandards an den Schulen gemacht und zusammen mit der Stadt Gifhorn entsprechende Empfehlungen für die Schulträger erarbeitet.“
Diese Empfehlungen sind allen Schulträgern im Landkreis Gifhorn zur Verfügung gestellt worden. Für die detaillierte Umsetzung muss nun der jeweilige Schulträger nach den vor Ort geltenden Bedingungen den besten Umgang mit der Infektionsgefahr finden und die Schülerinnen und Schüler durch notwendige, auf die Schule abgestimmte Maßnahmen schützen.
Der wichtigste Grundsatz ist auch in der Schule, während des Unterrichtes genauso wie in den Pausen, dass der Mindestabstand von anderthalb Metern gewahrt bleibt. Dies gilt sowohl zwischen den Schülerinnen und Schülern untereinander, den Lehrkräften untereinander und zwischen den Lernenden und Lehrenden. Ein Mund-Nasen-Schutz oder eventuell auch nur ein Schal oder ähnliches soll auf den Pausenhöfen und im Schulgebäude außerhalb des Unterrichtes getragen werden. Dies minimiert die Infektionsgefahr, wenn gleichzeitig der Mindestabstand eingehalten wird.
Das regelmäßige und richtige Händewaschen mit Seife und Wasser – kaltes Wasser ist ausreichend – ist ein weiteres wichtiges Mittel zur Vorbeugung einer Ansteckung. Die Schulen werden mit allem, was dazu notwendig ist, ausgerüstet.
Händedesinfektionsmittel wird nicht an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben, um mögliche eine Verletzungsgefahr durch unsachgemäße Anwendung zu verhindern. So darf ein solches Mittel zum Beispiel nicht in die Augen geraten. Desinfektionsmittel werden für Notfälle bei den Mitarbeitenden in der Schule vorhanden sein.
Reinigungsintervalle der Sanitärräume, Klassenräume und des übrigen Schulgebäudes werden den Notwendigkeiten angepasst.
Als weitere Punkte sind mögliche Maßnahmen vorgesehen, um die Situation vor und nach dem Unterricht sowie in den Pausen so zu steuern, dass sich Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Gruppen oder Klassen möglichst wenig begegnen.
In den Schulen bleiben Mensen und Kioske in der Regel geschlossen.