Der Landkreis Gifhorn ordnet per Allgemeinverfügung für Versammlungen nach Art. 8 Grundgesetz das Tragen einer FFP2-Maske (oder gleichwertiges Schutzniveau) sowie das konsequente Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen an. Grund dafür ist das weiterhin anhaltend dynamische Infektionsgeschehen sowie die erwartete, schnelle Verbreitung der Omikron-Variante.
Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt veröffentlicht (https://www.gifhorn.de/der-landkreis/amtsblatt/), gilt ab 5. Januar 2022 und ist vorerst bis zum 15. Januar 2022 befristet. Die Allgemeinverfügung wird notwendig, da bereits zahlreiche Versammlungen durch verschiedene Veranstalter im Stadtgebiet Gifhorn durchgeführt wurden und eine Ausbreitung auf das gesamte Kreisgebiet nicht auszuschließen ist.
Neben der Einhaltung des Mindestabstandes ist das Tragen einer medizinischen Maske das wirksamste Mittel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Da Versammlungen in der Regel durch einen dynamischen Ablauf gekennzeichnet sind, sodass der Mindestabstand unter Umständen nicht konsequent eingehalten werden kann, ist zusätzlich das Tragen einer FFP2-Maske bzw. einer Maske eines gleichwertigen Schutzniveaus für alle teilnehmenden Personen unerlässlich.
Der kommunale Leitindikator „Neuinfizierte“ liegt aktuell bei 180,6 und ist damit gleichbleibend hoch. Der landesweite Leitindikator „Hospitalisierung“ beträgt 4,8, die Intensivbettenbelegung liegt derzeit bei 8,1% (alle Stand: 04.01.2022). Aufgrund der erwarteten Infektionsdynamik – insbesondere auch wegen der sich derzeit stark verbreitenden Virusmutation Omikron – erwartet die Kreisverwaltung, dass die Werte in den kommenden Tagen ansteigen werden. Neben dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung verfolgen die genannten Infektionsschutzmaßnahmen der Kreisverwaltung das Ziel, möglichst viele Menschen noch mit einer Auffrischungsimpfung zu versorgen, bevor sich die Omikron-Variante verbreitet.
Parallel zum dynamischen Infektionsgeschehen ist derzeit eine Zunahme von Versammlungen zu beobachten, auch die Anzahl der teilnehmenden Personen wächst stetig. Ende November 2021 nahmen rund 30 Personen teil, aktuell werden rund 930 Teilnehmende gezählt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Teilnehmerzahl weiterhin zunimmt. Weiterhin werden vermehrt auch nicht fristgerecht angezeigte Eil- und Spontanversammlungen gezählt. Hierbei kann die Versammlungsbehörde nicht in einem Kooperationsgespräch auf den Infektionsschutz hinweisen. Gleichzeitig finden auch Gegendemonstrationen – meist in geringem räumlichen Abstand – statt.
Zudem hat das Robert Koch-Institut (RKI) seine Risikobewertung bezüglich COVID-19 am 21. Dezember 2021 angepasst. Es schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als sehr hoch ein. Ursächlich hierfür ist das Auftreten und die rasante Verbreitung der Omikron-Variante, die sich nach derzeitigem Kenntnisstand deutlich schneller und effektiver verbreitet als die bisherigen Virusvarianten. Dadurch kann es zu einer schlagartigen Erhöhung der Infektionsfälle und einer schnellen Überlastung des Gesundheitssystems und ggf. weiterer Versorgungsbereiche kommen.