Der Landkreis Gifhorn sowie die Gemeinde Ehra-Lessien prüfen ein abgestimmtes Vorgehen bei der künftigen Nutzung der ehemaligen Bundeswehr-Liegenschaft in Ehra-Lessien.
Verantwortliche der Landkreisverwaltung haben am 4. Dezember 2024 in der zurückliegenden nicht öffentlichen Ratssitzung der Gemeinde Ehra-Lessien mit dem Gemeinderat konkrete Gedanken dazu entwickelt, wie im Falle eines Verzichts der Landesaufnahmebehörde (LAB) auf die mögliche Errichtung einer LAB-Liegenschaft zur Aufnahme von Geflüchteten vor Ort die künftige Nutzung des Geländes nebst Gebäuden aussehen könnte. Im Mittelpunkt stehen gemeinsame Ideen, sowohl die Qualität der Unterbringung vor Ort zu erhöhen als auch parallel geeignete Evakuierungskapazitäten zum Zwecke des Katastrophenschutzes zu errichten.
Aktuell betreibt der Landkreis dort verantwortlich eine Gemeinschaftsunterkunft für bis zu 250 Geflüchtete. Die Liegenschaft selbst befindet sich noch im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die es Anfang 2014 von der Bundeswehr übernommen hat und seitdem verwaltet. Die Gemeinde Ehra-Lessien hat ihrerseits bereits einen Aufstellungsbeschluss für eine Bauleitplanung des Geländes getroffen.
Der zuständige Fachbereich Ordnung des Landkreises blickt bislang bereits auf ein gutes, reibungsloses und vertrauensvolles Miteinander mit der Gemeinde Ehra-Lessien beim Betreiben der örtlichen Gemeinschaftsunterkunft zurück. Auf diesen guten Strukturen kann und soll nun aufgebaut werden.
Dazu Landrat Tobias Heilmann: „Ich begrüße es sehr, wenn wir uns nun gemeinsam als Landkreis und Gemeinde auf den Weg zur Entwicklung tragfähiger und breit akzeptierter Nutzungskonzepte sowie eines Bebauungsplans machen. In dem Zusammenhang kann ich mir gut einen Prozess vorstellen, an dessen Ende ein städtebaulicher Vertrag mit einem klaren Nutzen für beide Seiten steht – eine klassische Win-win-Situation.“
Bürgermeister Jörg Böse dankte den Landkreisverantwortlichen zunächst für die Einhaltung der gemeinsam getroffenen Verabredung, nicht mehr als 250 Geflüchtete gleichzeitig in den vorhandenen Gebäuden unterzubringen. Das funktioniere gut im täglichen Miteinander, so der Bürgermeister. In regelmäßigen Gesprächen habe man sich auch bereits zuvor dazu ausgetauscht, wie es in der Nutzung des ehemaligen Camps Lessien weitergehen könnte.
Dazu Jörg Böse: „Wichtig ist für uns ein überzeugendes, verträgliches und langfristiges Nachnutzungskonzept für den ehemaligen Truppenübungsplatz in Lessien. Die derzeitige Flüchtlingsunterbringung darf nur ein Baustein im künftigen Gesamtkonzept sein. Daher stellen die Überlegungen des Landkreises Gifhorn zur Katastrophenvorsorge einen interessanten Ansatz dar. Darüber hinaus setzen auch wir auf mehr Qualität in der Unterbringung vor Ort mit Vorteilen für alle. Alles, was dazu beiträgt, sowohl die Akzeptanz als auch den sozialen Frieden in unserer Gemeinde zu bewahren sowie die Integration von Geflüchteten im Landkreis Gifhorn zu unterstützen, findet unsere grundsätzliche Zustimmung.“
Ausgangspunkt für ein gemeinsames Vorgehen könnte der Ankauf der gesamten ehemaligen Liegenschaft sein. Die BImA zeige sich grundsätzlich dafür offen, so der Fachbereichsleiter Ordnung in der Landkreisverwaltung, Andreas Fricke. In seiner Verantwortung laufen sowohl die Fäden für den Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft als auch den Katastrophenschutz für den Landkreis Gifhorn zusammen.
Mit Blick auf die wichtigen Aufgaben des Katastrophenschutzes sagte Andreas Fricke: „Nach dem Niedersächsischen Katastrophenschutz ist der Landkreis Gifhorn dazu verpflichtet, Vorsorge für die Unterbringung von Betroffenen eines größeren Schadensereignisses zu treffen – sowohl für die eigene Bevölkerung sowie die eines Nachbarkreises. In dem Kontext haben wir bislang regelmäßig unsere Sporthallen im Fokus. Mit einer perspektivischen und festen Infrastruktur in Ehra-Lessien hätten wir künftig mehr als nur eine geeignete Alternative ohne Einschränkungen für die Bevölkerung.“
Beide Seiten vereinbarten abschließend, den ersten Gedankenskizzen Taten folgen zu lassen. Dazu soll zeitnah ein Projektplan erstellt werden. Darüber hinaus sagten die Landkreisverantwortlichen zu, hinsichtlich des weiteren Vorgehens bezüglich der Liegenschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt die zuständigen politischen Gremien des Kreistages informieren zu wollen.
Der Truppenübungsplatz wurde Ende 2013 von der Bundeswehr geschlossen. Seit Februar des darauffolgenden Jahres steht die Liegenschaft unter Verwaltung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die dortigen Wohngebäude werden vom Landkreis Gifhorn seit 2015 zunächst als Notaufnahmeunterkunft für Geflüchtete, seit 2016 als Gemeinschaftsunterkunft für bis zu 250 Personen genutzt – ab Anfang Oktober 2022 mit eigenem Personal. Mit Beginn des Ukrainekrieges waren dort kurzfristig bis zum 01.11.2022 bis zu 550 weitere ukrainische Geflüchtete untergebracht. Inzwischen ist die Anzahl der dort in der Unterkunft lebenden Personen wieder unter 250 gesunken.