In der Flüchtlingsunterkunft in Ehra-Lessien hat sich am Dienstag, 20.04.2021, ein Verdachtsfall in Bezug auf das Corona-Virus bestätigt. Eine Bewohnerin der Unterkunft wurde nach Einlieferung in das Krankenhaus positiv getestet. Das Gifhorner Gesundheitsamt begann umgehend mit der Kontaktnachverfolgung. Dabei stellte sich heraus, dass die Betroffene Kontakte auch in andere Häuser der Unterkunft unterhielt.
Auf Empfehlung des Gesundheitsamtes wurde daraufhin zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner die gesamte Anlage vorsorglich unter Quarantäne gestellt. Die Bewohnerinnen und Bewohner wurden in den jeweiligen Häusern isoliert, um einer weiteren unkontrollierten Verbreitung vorzubeugen. Derzeit dürfen die Bewohnerinnen und Bewohner daher die Anlage nicht verlassen und es dürfen keine Dritten die Anlage betreten.
Die Versorgung der Bewohner mit Verpflegung und Masken ist, wie auch schon in der Vergangenheit, sichergestellt. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter erklären den Bewohnerinnen und Bewohnern vor Ort die Situation. Unterstützt werden diese von Dolmetschern, die Einzelheiten individuell in verschiedene Sprachen übermitteln und klären können.
Landrat Dr. Andreas Ebel ergänzt: „Die Zusammenarbeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Kräften vor Ort ist eingespielt und läuft hervorragend. Ich bedanke mich bei allen, die kurzfristig dafür sorgen, dass alles Notwendige in der Unterkunft geregelt wird. Die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohnern ist uns sehr wichtig.“
Insgesamt reagierten die Bewohner auf die erneute Quarantäne verständnisvoll und besonnen.
Amtsarzt Josef Kraft nahm gemeinsam mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes des Landkreises Gifhorn am Mittwoch, 21.04.2021, knapp 200 Abstriche von den Personen in der Unterkunft vor. Die Auswertung der Testergebnisse lag gegen Freitagmittag vor. Wie sich herausstellte gab es drei Corona-positiv getestete Personen, die alle in einem Haus untergebracht waren.
Die mit dem Virus infizierten Personen werden nunmehr in einem separaten Gebäude untergebracht. Die mit den positiv getesteten Personen in einem Haus untergebrachten Bewohner müssen vorerst weiterhin in Quarantäne verbleiben.
Grundsätzlich können die Bewohner der anderen Häuser, die negativ getestet worden sind, vorzeitig aus der Quarantäne entlassen werden. Bei den Bewohnern eines Hauses soll vor der Aufhebung der Quarantäne, aufgrund intensiverer Kontakte zu den positiv Getesteten, im Laufe des Freitagnachmittag noch eine Kontaktnachverfolgung erfolgen. Sofern nach Einschätzung des Gesundheitsamtes keine Gefährdung vorliegt, können die Personen ebenfalls aus der Quarantäne entlassen werden. Personen, die als Kontaktpersonen Kategorie I eingestuft werden, müssen jedoch weiterhin in Quarantäne verbleiben.
Die Flüchtlingsunterkunft der Diakonischen Heime in Kästorf hat ebenfalls mehrere positiv auf Corona getestete Personen zu vermelden. Zwei Bewohner kamen mit Krankheitssymptomen ins Krankenhaus, wo sich der Verdacht einer Covid-Infektion auch bestätigte. In der Folge wurden acht weitere Personen positiv auf das Virus getestet. Die infizierten Personen und die direkten Kontaktpersonen wurden unter Quarantäne gesetzt. Am 23.04.2021 soll dort ebenfalls ein Abstrich bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern vorgenommen werden, um dadurch ein Bild von der Gesamtlage in der Einrichtung zu erhalten.