Per E-Mail erreichte den Landkreis Gifhorn am 11.02.2021 die Weisung aus dem Niedersächsischen Umweltministerium, unverzüglich der Naturschutzgebietsverordnung der Stadt Wolfsburg vom 10.02.2021 für das Gebiet „Barnbruchwiesen und Ilkerbruch“ zuzustimmen.
Der Weisung vorausgegangen war die Ablehnung der Naturschutzgebietsverordnung durch den Kreistag im Dezember 2020, nachdem auch vorher bereits der Umweltausschuss sich mit einer breiten Mehrheit gegen die Zustimmung ausgesprochen hatte.
Die Verordnung war durch die Stadt Wolfsburg für das Gebiet der Stadt als auch für das Gebiet des Landkreises erarbeitet worden. An dem Inhalt wurde durch die Kreispolitik kritisiert, dass in dieser Verordnung Auflagen und Verbote enthalten seien, die die Bewirtschaftung des Gebietes, die Gewässerunterhaltung und die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd unangemessen einschränkten. Andererseits entsprachen diese Regelungen nach Einschätzung von Naturschützern nur dem Mindestmaß dessen, was zur Sicherung des besonderen Wertes notwendig sei. Gespräche über eine Anpassung des Verordnungstextes durch die Stadt Wolfsburg blieben ohne Ergebnis.
Das Naturschutzgebiet Barnbruchwiesen und Ilkerbruch ist Teil der Flächenkulisse der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union. Diese naturschutzfachlich wertvollen Bereiche hätten bereits bis Ende 2013 durch Schutzgebietsverordnungen nach hiesigem Recht geschützt werden müssen. Wegen Ablauf dieser Frist läuft ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Im Bundesgebiet war dieses Gebiet eine der letzten Flächen, die noch nicht entsprechend geschützt waren. Daher drängte das Niedersächsische Umweltministerium auf eine schnelle Ausweisung. Bereits seit dem letzten Frühjahr hat der Landkreis Gifhorn über den Sachstand des Ausweisungsverfahrens regelmäßig berichtet. Nach der Ablehnung durch den Kreistag zog das Umweltministerium dann die Entscheidung an sich und hat nach Prüfung der Verordnung jetzt die Weisung erteilt, dass der Landkreis Gifhorn dieser Verordnung zuzustimmen habe.
Da der Landkreis Gifhorn im Bereich des Naturschutzrechtes unter der Aufsicht des Landes entscheidet, im sogenannten „übertragenen Wirkungskreis“, kann das jeweils zuständige Ministerium hier auch solche Weisungen erteilen. Mit der Zustimmung zu der Verordnung ist das letzte Gebiet nach FFH-Richtlinie im Landkreis Gifhorn gesichert.