In diesen Tagen verschickt der Landkreis Gifhorn die Endabrechnungsbescheide 2019 in Kombination mit den Festsetzungsbescheiden der Abfallgebühren für 2020 per Post.
Der Endabrechnungsbescheid 2019 (Teil I des Bescheides) enthält die Kosten für zusätzliche Leerungen. Am 28. Februar 2020 werden daher neben den Gebühren für das vierte Quartal 2019 auch die Zusatzgebühren abgebucht. Haben Bürgerinnen und Bürger keine Einzugsermächtigung erteilt, sind diese Gebühren bis Ende Februar zu überweisen. Zusätzliche Leerungen sind diejenigen, die über die Anzahl der im Tarif vorgesehenen Pflichtleerungen hinaus in Anspruch genommen wurden. Alle vorgenommenen Leerungen sind in dem beigefügten Leerungsprotokoll des Bescheides dokumentiert.
Selbstverständlich wurden alle im letzten Jahr vorgenommenen An- und Abmeldungen und Änderungen im Tarif anteilig berechnet. In der ersten Spalte der Veranlagungstabelle sehen die Empfänger jeweils den Zeitraum, aus dem sich die Anzahl der jeweiligen Veranlagungsmonate ergibt.
„Um die Gebühren möglichst für alle transparent zu halten, haben wir auf unserer Homepage einen Musterbescheid, hilfreiche Erläuterungen und Berechnungsbeispiele genannt“, gibt Landrat Dr. Andreas Ebel den Tipp, sich im Internet zu informieren. Möglich ist das über diesen Link: https://www.gifhorn.de/wirtschaft-und-wohnen/abfallbewirtschaftung/aktuelles/
Da die Gebühren 2020 zum Vorjahr unverändert bleiben, werden in den Festsetzungsbescheiden der Abfallgebühren für 2020 (Teil II des Bescheides) bei unveränderten Behälterbeständen gleiche Jahresgebühren wie im Vorjahr festgesetzt. Dieser Betrag wird jeweils zum 15.April, 15. Juli, 15. Oktober 2020 und am 28. Februar 2021 fällig. Die Beträge werden somit immer für das zurückliegende Quartal eingezogen. Die Gebühr für mögliche Zusatzleerungen im Jahr 2020 wird dann erst wieder mit dem Gebührenbescheid zu Beginn des Jahres 2021 ausgewiesen und zum 28. Februar 2021 fällig.