Neue Corona-Regelungen ab November

veröffentlicht: am 30.10.2020     Presseinformation

Aufgrund der stark steigenden Fälle von Coronainfektionen gilt in Niedersachsen, und damit auch im Landkreis Gifhorn, ab Montag, 2. November 2020, eine neue Corona-Verordnung. Es ist vorgesehen, dass die neue Verordnung bis zum 30. November 2020 gilt.

Der Landkreis Gifhorn schaltet kurzfristig am Samstag und Sonntag, 31. Oktober und 1. November 2020, das Bürgertelefon über folgende Telefonnummer: 0800-8282444. Jeweils von 8 bis 12 Uhr können Bürgerinnen und Bürger dort ihre Fragen zu den möglichen neuen Regelungen stellen. Montags bis freitags besteht auch weiterhin die Möglichkeit, konkrete Fragen zum richtigen Verhalten in Bezug auf Pflege, Schule und Kita montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr über folgende Telefonnummern zu klären:
•    Allgemeine Fragen rund um Corona-Infektionen und den Bereich Pflege: 05371 82-701; -702
•    Fragen zum Thema Schule und Sport: 05371 82-421
•    Fragen zum Thema Kita: 05371 82-578.
Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen hinsichtlich der aktuellen Regelungen schriftlich auch an das E-Mail-Postfach des Landkreises Gifhorn an folgende E-Mail-Adresse stellen: info-corona@gifhorn.de. 

Der Landkreis Gifhorn fasst die wichtigsten Regelungen, die ab kommenden Montag gelten, zusammen:

Oberste Priorität bleibt, dass jede Bürgerin und jeder Bürger die eigenen sozialen Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum reduziert und zu Personen außerhalb des eigenen Hausstandes den nötigen Abstand einhält. Das bedeutet, dass sich im öffentlichen Raum und bei privaten Feiern nur noch maximal zehn Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Ausgenommen davon sind Kinder unter 12 Jahren. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen gelten als Ordnungswidrigkeit. Verwandtschaftsbesuche, Tagesausflüge und private Reisen sollen zudem vermieden werden. Aus diesem Grund dürfen Hotels keine Gäste mehr zu rein touristischen Zwecken aufnehmen.

Die Bereiche, in denen im Landkreis Gifhorn unter freiem Himmel eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss, ab einer 7-Tage-Inzidenz von 50, bleiben dieselben: auf Parkplätzen des Einzelhandels, auf Wochenmärkten und in der Fußgängerzone der Stadt Gifhorn (vom Marktplatz bis zum Schillerplatz).

Die verschärften Maßnahmen zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gelten solange, bis die ausgewiesene maßgebliche 7-Tage-Inzidenz des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums auf der Internetseite: www.niedersachsen.de/coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/  den jeweiligen Schwellenwert wieder unterschreitet.

Wesentliches Ziel der neuen Regelungen ist es, dass Schulen und Kindergärten weiterhin geöffnet bleiben können. Die Möglichkeiten für den Landkreis Gifhorn, den Schulbetrieb über die Verordnung hinaus zu regeln, wurden seitens des Landes Niedersachsens festgesetzt. 

Erst ab der maßgeblichen 7-Tage-Inzidenz von über 100 pro 100.000 Einwohnern, die vom Niedersächsischen Gesundheitsministerium auf der Internetseite: www.niedersachsen.de/coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/ ausgewiesen wird, hat der Landkreis Gifhorn Möglichkeiten, in den Schulbetrieb einzugreifen. Vielmehr müssen sich die Schulen nach aktuellen 7-Tage-Inzidenz für den gesamten Landkreis Gifhorn richten, die seitens des Landkreises auf der Homepage und der Facebook-Seite veröffentlicht wird, sobald das Niedersächsische Gesundheitsministerium die Zahl bekanntgegeben hat. Denn bei einer Überschreitung des Wertes ab 50 müssen die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen 1 und 2 auch im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. 

Ähnlich verhält es sich mit Kindertagesstätten. Liegt die maßgebliche 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Gifhorn, die vom Niedersächsischen Gesundheitsministerium auf der Internetseite: www.niedersachsen.de/coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/ ausgewiesen wird, über 100 pro 100.000 Einwohnern, kann die zuständige Behörde einen eingeschränkten Betrieb anordnen. Für Fragen rund um das Thema Kita hat der Landkreis Gifhorn nach wie vor ein Postfach eingerichtet. Die E-Mail-Adresse dafür lautet: notbetreuung@gifhorn.de. 

Damit die Kinder weiterhin die Bildungseinrichtungen besuchen können, wurden allgemein die Freizeitaktivitäten für alle Bürgerinnen und Bürger weiter eingeschränkt. Für Fitnessstudios, Saunen und Schwimmbäder, sowie Gastronomiebetriebe, und kulturelle Einrichtungen wie Museen, Theater, Kinos und Büchereien bedeutet das, dass diese ab Montag, 2. November 2020, wieder schließen müssen.

Auch der Freizeit- und Amateursportbereich wird deutlich eingeschränkt. Ab dem 2. November dürfen im Rahmen des Individualsports und unabhängig von der Sportart nur noch zwei Personen gleichzeitig auf und in den Sportanlagen Sport betreiben. 

Ziel der verschärften Maßnahmen ist es vor allem, den Anstieg der Neuinfektionen einzudämmen, damit die Gesundheitsämter die Infektionsketten auch weiterhin nachvollziehen und die Kontaktpersonen ermitteln können. 

Landrat Dr. Andreas Ebel appelliert abschließend: „Ich bitte wirklich alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Gifhorn, sich an die neuen Regeln zu halten. Wir haben es im Frühjahr geschafft, die Infektionszahlen relativ gering zu halten. Nur wenn alle mithelfen, gelingt es uns gemeinsam, die Verbreitung der Infektionen einzuschränken.“