Ab Dienstag, 1. Dezember 2020, tritt eine neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen in Kraft. Auch im Landkreis Gifhorn gelten diese Regelungen bis 20. Dezember. Einzelheiten wie Feuerwerksverbot an öffentlichen Plätzen und die Bekanntgabe, an welchen öffentlichen Bereichen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgeweitet wird, legt die Kreisverwaltung in den nächsten Tagen fest.
Bis dahin gilt für alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin das oberste Gebot: Abstand halten und Kontakte verringern. Konkret dürfen sich öffentlich und im privaten Rahmen nur noch fünf Personen treffen, wenn sie zu den engsten Angehörigen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 STGB zählen, oder aus maximal zwei Haushalten stammen. Kinder unter 14 Jahren sind davon jeweils ausgenommen.
Landrat Dr. Andreas Ebel bittet um Verständnis: „Wir alle leben nun schon gut neun Monate mit dem Corona-Virus. Die Einschränkungen verändern unseren Alltag. Ich bedanke mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich bisher diszipliniert an die geltenden Regeln gehalten haben und damit dazu beitragen, das Virus einzudämmen.“
Generell ist ab dem 1. Dezember das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Einzelhandel sowie im Dienstleistungsgewerbe in den Eingangsbereichen und den dazugehörigen Parkplätzen Pflicht. Die 7-Tage-Inzidenz ist hierfür nicht mehr ausschlaggebend. Ebenfalls müssen alle Arbeitnehmer eine Maske tragen, sofern Sie nicht an einem festen Arbeitsplatz sitzen und dort den Mindestabstand einhalten können. Ausgenommen hiervon sind handwerklich und körperlich anstrengende Tätigkeiten.
Auf den Verkaufsflächen des Einzelhandels gibt es zudem eine Kundenbeschränkung. Diese richtet sich nach der jeweiligen Fläche. Bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche müssen jedem Kunden mindestens zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Für zusätzliche Flächen über 800 Quadratmetern gelten 20 Quadratmeter pro Kunde.
Bei den Schulen und Kitas richten sich die jeweiligen Maßnahmen weiterhin nach den 7-Tage-Inzidenzen, die das Land Niedersachsen täglich bekannt gibt. Neben den bisherigen Regeln, trifft die neue Verordnung auch Vorkehrungen, für den Fall, dass die 7-Tage-Inzidenz über 200 liegt.
In den Kitas müssen die Betreuerinnen und Betreuer ab einem Wert über 200 eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sofern sie den Mindestabstand nicht einhalten können.
Für alle Schulen ab der 7. Klasse im Landkreis Gifhorn findet der Unterricht automatisch in getrennten Lerngruppen mit maximal 16 Personen statt, sobald die 7-Tage-Inzidenz über 200 liegt. Der Unterricht findet in dieser Form dann für 14 Tage statt, bis der Schwellenwert für drei aufeinanderfolgende Tage unterschritten wird. Zudem gilt während der Inzidenz über 200 an allen Grundschulen eine Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung.
Da auch weiterhin viele Dienstleistungen und kulturelle Einrichtungen geschlossen bleiben müssen und Freizeit- und Amateursport nicht möglich ist, hat sich der Landkreis Gifhorn überlegt, einen digitalen Adventskalender einzurichten. Ab Dienstag, 1. Dezember 2020, wird auf der Facebook-Seite des Landkreises Gifhorn (www.facebook-.com/LKGifhorn) jeden Tag ein virtuelles Türchen geöffnet. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen sich auf interessante Geschichten rund um das Gifhorner Schloss und seine Bewohner freuen. Dabei werden die Leserinnen und Leser mit in die Zeit von Herzog Franz genommen und es wird das ein oder andere Schloss-Geheimnis verraten.
„Lassen Sie sich den digitalen Adventskalender nicht entgehen“, rät Landrat Dr. Andreas Ebel. „Wir feiern damit gleichzeitig den 1. Geburtstag unserer Facebook-Seite und wünschen uns, damit den Bürgerinnen und Bürgern die Weihnachtszeit etwas zu verschönern.“