Das Niedersächsische Sozialministerium hat in seiner Allgemeinverfügung vom 22.03.2020 nochmals deutliche Einschränkungen bei den sozialen Kontakten festgeschrieben. Danach sind alle sozialen Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
In der Folge schränkt die Landkreisverwaltung den Zutritt zu ihren Gebäuden weiter ein. Bürgerinnen und Bürger werden nur noch dann persönlich zu Terminen empfangen, wenn es sich um existenzielle Fragestellungen oder absolut notwendige Dienstleistungen handelt.
Für die Zulassungsstelle im Straßenverkehrsamt heißt dies zum Beispiel, dass keine Privatfahrzeuge, sondern nur Fahrzeuge zugelassen werden, die für das Funktionieren von öffentlichen Aufgaben und der medizinischen Versorgung erforderlich sind. Bespielhaft sind hier Fahrzeuge der Feuerwehr, des Krankentransports oder von Pflegediensten zu nennen. Für Fragen zur geplanten Zulassung eines Fahrzeugs wurde eine Telefonauskunft unter der Nummer 05371 82-441 eingerichtet.
Existenzsichernde Zahlungen werden von der Sozial- oder Ausländerbehörde nur dann direkt an den Empfänger oder die Empfängerin geleistet, wenn eine bargeldlose Hilfeleistung nicht möglich ist.
Viele Aufgaben und Dienstleistungen der Kreisverwaltung lassen sich auch ohne persönliches Erscheinen erledigen, so ist zum Beispiel die anstehende Verlängerung der Jagdscheine auf dem Postweg möglich. Beratungsgespräche können telefonisch geführt, Informationen per E-Mail eingeholt werden.
Landrat Dr. Andreas Ebel betont: „Auch wenn wir den Zutritt zu den Räumen der Verwaltung zur Verhinderung von möglichen Infektionswegen weiter eingeschränkt haben, so bleibt die Verwaltung doch handlungsfähig und hilft den Bürgerinnen und Bürgern wie gewohnt bei Ihren Anliegen.“
Es ist unbedingt sinnvoll, dass ein Bürger oder eine Bürgerin vorher Kontakt per Telefon oder E-Mail mit der jeweiligen Abteilung aufnimmt, bevor er sich persönlich auf den Weg in die Kreisverwaltung macht. Das erspart vergebliche Wege. Stattdessen bittet die Kreisverwaltung zum Schutz aller Beteiligten bei Gesprächen oder Mitteilungen auf den persönlichen Kontakt zu verzichten.
Diese Reglung gilt zunächst bis zum 18.04.2020. Eine Verlängerung ist möglich.