Neuregelung für private Zusammenkünfte an Weihnachten und ab dem 27.12.2021

veröffentlicht: am 23.12.2021     Presseinformation

Das Land Niedersachsen hat seine Corona-Verordnung nochmals aktualisiert und erweitert die „Weihnachtsruhe“ einheitlich vom 24. Dezember 2021 bis einschließlich 15. Januar 2022. In diesem Zeitraum richten sich die Infektionsschutzmaßnahmen bzw. Warnstufen nicht nach dem Leitindikator-System.

Das sind die gültigen Regelungen für private Zusammenkünfte:

An den Weihnachtstagen (24, 25, 26.12.2021)

  • In geschlossenen Räumen: 2G-Regel (max. 25 Personen) --> ab 10 Personen gilt 2Gplus
  • Unter freiem Himmel: 2G-Regel (max. 50 Personen)
  • Kontaktnachverfolgung
  • Kinder und Jugendliche werden bei den 25/50 Personen mitgerechnet

 

Ab dem 27.12.2021 bis vorerst 15.01.2022

  • Drinnen & draußen: Maximal 10 Personen (2G)
  • Kontaktnachverfolgung
  • Kinder bis zum vollendeten 14 Lebensjahr sind davon ausgenommen

 

Es bleibt bestehen: Kontaktbeschränkung für ungeimpfte Personen:

  • Private Veranstaltungen/Treffen: Personen des eigenen Haushaltes + zwei Personen eines weiteren Haushaltes
  • Impfstatus der weiteren Personen nicht maßgeblich. Sofern eine Person ungeimpft ist, gilt die Kontaktbeschränkung.

 

Alle Informationen sind auch auf der Homepage des Landkreises Gifhorn übersichtlich aufbereitet und unter: https://www.gifhorn.de/der-landkreis/oeffentlichkeitsarbeit/corona/ abrufbar.