Schon seit geraumer Zeit bemüht sich der Landkreis Gifhorn um eine Entlastung der Orte Rötgesbüttel und Meine vom Durchgangsverkehr auf der Bundesstraße 4 (B 4). Hierfür sind zwei Ortsumgehungen mit einem vierspurigen Straßenquerschnitt der B 4 rund um Rötgesbüttel und Meine geplant.
Bereits 2008 hat die Kreisverwaltung eine Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen abgeschlossen, nach der der Landkreis Gifhorn die Planung des Vorentwurfes übernommen und die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Planung der Kreisverwaltung fachtechnisch begleitet hatte. Eine gemeinsame Projektkonferenz im November 2009 leitete die Planungsphase ein. Der Vorentwurf wurde 2012 fertiggestellt und dem Bundesverkehrsministerium zur Erteilung des Gesehen-Vermerks vorgelegt, der im Juli 2013 erteilt wurde. Dabei ging die Kreisverwaltung für die Planung der Trassenführung bereits mit einer Million Euro in Vorleistung.
Im Oktober 2016 leitete die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr dann das Planfeststellungsverfahren ein und gab Trägern öffentlicher Belange, Behörden, Verbänden und Privatpersonen Gelegenheit zur Stellungnahme für das geplante Bauvorhaben.
Die zahlreichen eingegangenen Stellungnahmen sowie die rund 200 privaten Einwendungen in Verbindung mit den gestiegenen umweltrechtlichen Anforderungen führten in der Folge zu einer notwendigen Überarbeitung der Pläne. Diese Planänderungen liegen nun vor und sollen ab dem 12. Juli bis zum 11. August 2021 zur Information der Öffentlichkeit und Stellungnahme betroffener Personen ausgelegt werden. Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgt ab heute, 02.07.2021, über Aushang bei den Samtgemeinden Papenteich und Isenbüttel und am 03.07.2021 über Zeitungsanzeige der Stadt Gifhorn.
„Weil uns dieses Projekt wichtig ist, hatte der Landkreis Gifhorn die Linienplanung und den detaillierten technischen Entwurf aufgestellt. Die Zuständigkeit für die Planfeststellung und Umsetzung liegt aber bei der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Wolfenbüttel und Hannover. Ich freue mich sehr, dass das Land Niedersachsen nun die Planfeststellung mit Hochdruck weiterführt, denn der Ausbau der B 4 ist für den Landkreis Gifhorn eine große Chance“, hält Landrat Dr. Andreas Ebel fest. „Die B 4 ist die wichtigste Nord-Süd-Verkehrsachse im Kreisgebiet und die Ortsumgehung Rötgesbüttel und Meine eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte für den Landkreis Gifhorn. Die geplanten Maßnahmen werden die Ortschaften entlasten und zu einem verbesserten Verkehrsfluss beitragen. Transparenz für das Planverfahren ist ein hohes Gut unserer demokratischen Gesellschaft und mir persönlich sehr wichtig, um alle Betroffenen an den Maßnahmen beteiligen zu können. Dennoch hoffe ich, dass es nun keine weiteren Einwendungen zu diesem wichtigen Infrastrukturprojekt gibt, sodass schnellstmöglich der Ausbau beginnen kann.“
„Heute haben wir einen wichtigen Meilenstein erreicht: Das Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der B 4 ist auf der Zielgeraden. Die B 4 ist zwischen Gifhorn und Braunschweig sehr stark belastet. Der Verkehr wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen, wir brauchen also dringend den vierstreifigen Ausbau mit den Ortsumgehungen für Rötgesbüttel und Meine. Gerade im ländlichen Raum ist ein gut ausgebautes Straßennetz eine wesentliche Voraussetzung, um mobil zu sein und damit auch ein Stück Lebensqualität. Ich habe der Region daher meine Unterstützung für die Planung und Realisierung der B 4 versichert“, erläutert Dr. Bernd Althusmann, Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung.
Nach der Auslegung der Planunterlagen werden die dann eingegangenen Stellungnahmen erneut ausgewertet werden. Abhängig vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung wird sich auch das weitere Planfeststellungsverfahren zur Verlegung und zum Ausbau der B 4 gestalten.
Die Planunterlagen können im Internet auf der Seite der NLStBV eingesehen werden (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview und dort unter dem Titel „Neubau OU Meine – Rötgesbüttel im Zuge der B 4“ ).
Als zusätzliches Informationsangebot können die Planfeststellungsunterlagen im o. g. Auslegungszeitraum auch bei der Stadt Gifhorn, der Samtgemeinde Isenbüttel und der Samtgemeinde Papenteich eingesehen werden. Zudem sind die Planunterlagen auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen und dort auch über den Auslegungszeitraum hinaus unter folgender Internetadresse https://uvp.niedersachsen.de über den Pfad „UVP-Kategorien – Verkehrsvorhaben“ und dem Titel „Neubau OU Meine – Rötgesbüttel im Zuge der B 4“ zugänglich.