Zur Eindämmung und Bekämpfung der Corona-Pandemie ist für die Bundesrepublik Deutschland ein umfangreiches Impfprogramm vorgesehen. Demnach soll die Impfung in drei Phasen erfolgen. In Phase I A ist eine gezielte zentralisierte Verimpfung in sogenannten Impfzentren und durch mobile Impfteams geplant. Im Land Niedersachsen sollen insgesamt 60 Impfzentren aufgebaut werden. Zuständig hierfür sind die unteren Katastrophenschutzbehörden. Die Kosten für das Impfzentrum werden vom Land Niedersachsen übernommen. Der Bund beschafft, finanziert und liefert den Impfstoff. Wann und in welcher Menge der Impfstoff zur Verfügung steht, ist der Kreisverwaltung bisher nicht bekannt.
Der Landkreis Gifhorn hat bereits Mitte November eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit der Planung eines Impfzentrums befasst hat. Dieser Arbeitsgruppe gehören, neben der federführenden unteren Katastrophenschutzbehörde, die Bereiche Gesundheit, EDV, Personal und Zentrale Gebäudewirtschaft an. Darüber hinaus sind auch das DRK, die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen und die Polizei vertreten.
In erster Linie wird ein geeignetes Gebäude benötigt, in dem die Impfungen durchgeführt werden können. Dieses muss mit Arbeitsplätzen, EDV, Impfmaterial usw. ausgestattet werden. Die Planungen hierfür müssen auf die Besonderheiten der Pandemie abgestimmt sein. Dazu gehört beispielsweise, dass auch hier Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, die eine weitere Ausbreitung des Virus verhindern. Da nur ein Impfzentrum in jedem Landkreis vorgesehen ist, sollte dieses möglichst zentral liegen und sowohl mit dem PKW als auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein.
Anhand dieser Vorgaben hat der Landkreis Gifhorn mehrere Alternativen auf ihre Eignung als Impfzentrum geprüft. Am geeignetsten erwies sich nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Stadthalle Gifhorn. Sie bietet optimale Voraussetzungen und lässt sich ohne bauliche Maßnahmen als Impfzentrum nutzen.
Eine weitere Besonderheit ergibt sich durch die Eigenschaften des Impfstoffes. Dieser soll, abgestimmt auf die Impftermine, durch das Land geliefert werden. Die Lagerung erfolgt bei -70°C.
Für den Betrieb des Impfzentrums wird Personal benötigt. Der Landkreis Gifhorn plant die Einrichtung eines sogenannten „Impfzuges“. Hierfür werden zwei Ärzte und vier Impfberechtigte je Tag benötigt. Die Personalrekrutierung soll über die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen erfolgen. Der weitere Personalbedarf Verwaltung, Ordnungs-, Sanitäts- und Reinigungsdienste werden nach den Vorgaben des Landes Niederachsen durch den Landkreis Gifhorn ermittelt und kurzfristig aus haupt- und ehrenamtlichen Personen akquiriert.
Nachdem die Entscheidung der Arbeitsgruppe auf die Stadthalle gefallen ist, wurden schnellstmöglich die damit verbundenen Kosten (Einrichtung, Personal, Unterhalt) ermittelt und die Ergebnisse in einem Konzept zusammengefasst. Da die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb der Impfzentren durch das Land Niedersachsen getragen werden, wurde das Konzept des Landkreises Gifhorn bereits in der vergangenen Woche dort zur Genehmigung vorgelegt. Leider liegt bis zum heutigen Tage noch keine positive Rückmeldung vor, obwohl in der vergangenen Woche eine kurzfristige Entscheidung für alle Impfzentren zugesagt wurde. Daher hat der Landkreis Gifhorn bisher auch nur sehr zurückhaltend zu dem Thema informiert.
Seitens des Landes wurde eine Genehmigung aller Impfzentren für Donnerstag, den 3. Dezember 2020, angekündigt. Zugleich wurden aber noch weitere bisher dem Landkreis unbekannte Vorgaben des Landes angekündigt, was die Planungen ärgerlicherweise erschwert und verzögert.
„Um keine weitere Zeit zu verlieren, hoffen wir nun auf eine kurzfristige Genehmigung unseres Konzeptes um die Planungen für den Aufbau des Impfzentrums weiterhin zügig vorantreiben zu können“, so Landrat Dr. Andreas Ebel.
Doch auch ohne Genehmigung laufen die Planungen durch den Landkreis Gifhorn auf Hochtouren weiter. Denn es gilt, keine Zeit zu vergeuden. Bereits jetzt müssen zahlreiche Details zur personellen Umsetzung geklärt werden. Auch die Verfügbarkeit des benötigten Materials wird aktuell geprüft, um nach der Genehmigung des Konzeptes umgehend die notwendigen Beschaffungen vornehmen zu können.
Nach Umsetzung der Planung können in dem Impfzentrum bis zu 380 Personen pro Tag geimpft werden. Ob diese Anzahl tatsächlich erreicht wird, hängt aber maßgeblich von der zur Verfügung gestellten Impfstoffmenge und der Terminvergabe, die zentral durch das Land Niedersachsen erfolgen soll, ab. Die Betriebsbereitschaft des Impfzentrums soll nach Vorgaben des Landes Niedersachsen bis zum 15. Dezember 2020 hergestellt sein. Wann mit der Lieferung des Impfstoffes zu rechnen ist und wann der tatsächliche Impfbetrieb aufgenommen werden soll, hat das Land bisher noch nicht mitgeteilt.