Der Probealarm dient einerseits dazu, die Warnsysteme zu überprüfen und andererseits hat er den Vorteil, alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis regelmäßig darüber zu informieren, wie sie sich im Notfall verhalten sollten. Foto: Daniel Strautmann – stock.adobe.com

Probealarm zur Warnung der Bevölkerung am 18. Januar 2025

veröffentlicht: am 10.01.2025     Presseinformation

Der Probealarm dient dazu, die Warnsysteme zu überprüfen und die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig darüber zu informieren, wie sie sich im Notfall verhalten sollten.

Der Landkreis Gifhorn führt am 18. Januar 2025 im gesamten Kreisgebiet einen flächendeckenden Probealarm zur Warnung der Bevölkerung durch. Hierfür löst die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle um 12 Uhr bei allen Sirenen einen einminütigen auf- und abschwellenden Warnton aus und versendet im Vorfeld eine Meldung an die Warn-App NINA sowie an die lokalen Radiosender. Der Probealarm dient einerseits dazu, die Warnsysteme zu überprüfen und andererseits hat er den Vorteil, alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis regelmäßig darüber zu informieren, wie sie sich im Notfall verhalten sollten.

Folgende Anlässe könnten eine Warnung der Bevölkerung auslösen:

  • die Ausbreitung von Rauchgasen infolge eines Großbrandes
  • eine Extremwetterlage
  • ein Hochwasser
  • ein Unfall im Gefahrgutbereich
  • ein terroristischer Angriff oder 
  • der Eintritt des Verteidigungsfalles 

Alle weiteren Informationen erhält die Bevölkerung anlassbezogen über die App NINA sowie über die lokalen Radiosender. Der kreisweite Probealarm wird jeweils am dritten Samstag im Januar und Juni durchgeführt.