Niedersächsischen Corona-Verordnung zum 1. August, kehren vorbehaltlich des Infektionsgeschehens im Landkreis Gifhorn die Kindertageseinrichtungen in den Regelbetrieb zurück.
Mit in Kraft treten der Der Landkreis hat daraufhin die Träger der Kindertagesstätten im Kreisgebiet mit Handlungsempfehlungen ausgestattet. Die Rückkehr in den Regelbetrieb bedeutet im Wesentlichen, dass die rechtlichen Vorgaben des Achten Buches des Sozialgesetztes (SGB VIII) und das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachsen (KiTaG) mit den Durchführungsverordnungen wieder eingehalten werden müssen. In Ausnahmefällen ermöglicht das Land Niedersachsen von den Personalstandards abzuweichen, wenn dies durch die Corona-Situation erforderlich wird.
Somit sind Kinder wieder in ihren Regelgruppen zu betreuen. Der Betreuungsumfang entspricht damit grundsätzlich dem Standard vor dem Ausbruch des Corona-Virus.
Auch offene Gruppenkonzepte sowie die gemeinsame Nutzung von gruppenübergreifenden Räumlichkeiten sind wieder möglich. Dennoch empfiehlt sich die Aufstellung eines abgestimmten Nutzungsplans. Außerdem sollte die Betreuung der Kinder möglichst im Außenbereich stattfinden.
Kinder, die zu einer vom Robert-Koch-Institut (RKI) ausgewiesenen Risikogruppe gehören, dürfen nach Einschätzung der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls unter ärztlicher Rücksprache betreut werden. Hinsichtlich kranker Kinder haben die Sorgeberechtigten sicherzustellen, dass das Kind fieberfrei zur Betreuung kommt. Auch bei banalen Infekten und ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) ist ein Besuch möglich.
In allen Kindertageseinrichtungen ist der „Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Kinderbetreuung“ vom 24. Juli 2020 zu beachten.