Regeln für Feiern und Reiserückkehrer gelten weiterhin

veröffentlicht: am 28.08.2020     Presseinformation

Das Einschulungswochenende steht bevor und gleichzeitig kehren viele Urlauberinnen und Urlauber in den Landkreis Gifhorn zurück. Die Anzahl der positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen ist in den vergangenen Wochen wieder angestiegen. Allerdings ist die Zahl der Infizierten im Vergleich zu anderen Städten und Landkreisen in Niedersachsen und auch bundesweit verhältnismäßig gering.

Damit das so bleibt, appelliert Landrat Dr. Andreas Ebel an alle Bürgerinnen und Bürger: „Bitte halten Sie weiterhin den Mindestabstand von anderthalb Metern zu anderen Personen ein. Tragen Sie, wo immer nötig, eine Mund-Nasen-Bedeckung, und achten Sie auf regelmäßiges Händewaschen. Wir alle müssen gegenseitig aufeinander achten, um uns vor Infektionen zu schützen.“

Für alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten gilt, dass sie sich beim Gifhorner Gesundheitsamt melden müssen, sobald sie zurück in der Heimat sind. Dafür hat der Landkreis Gifhorn zwei Telefonnummern eingerichtet, damit mögliche Fragen direkt beantwortet werden können: 05371-828726 und 05371-828728. Auf der Homepage des Landkreises Gifhorn ist ein Formular für Reiserückkehrer eingestellt, das ausgefüllt werden muss: www.gifhorn.de/fileadmin/eigene_Dateien/Formulare/FB_7/Angaben_zu_Ihrem_Auslandsaufenthalt_V3.1.pdf. Für Tests sollten Urlaubsreisende aus Risikogebieten vorrangig versuchen über das Testzentrum in Braunschweig bei der kassenärztlichen Vereinigung online (https://www.doctolib.de/testzentrum-covid/braunschweig/testzentrum-braunschweig?insurance_sector=public) einen Termin zu vereinbaren. Nur wenn Symptome auftreten, sollte der Hausarzt kontaktiert werden, um die weitere Behandlung abzuklären und sich testen zu lassen.

Abgesehen von den Teststrategien hinsichtlich Urlaubern hat sich die für Niedersachsen gültige Verordnung seit Ende Juni kaum verändert. Deswegen gilt weiterhin für Treffen im öffentlichen Raum, dass sich maximal zehn Personen verschiedener Haushalte treffen dürfen. Für Familienfeiern gilt im öffentlichen Raum, sowie in Gaststätten und Restaurants und in Räumlichkeiten außerhalb der eigenen Wohnung die 50-Personenregel, wenn es um Feiern wie Hochzeiten und standesamtliche Trauungen sowie entsprechende Jubiläen, Taufen, Erstkommunion, Firmung, Konfirmation, humanistische Jugendfeiern, Bat Mizwa und Bar Mizwa geht. Auch Beerdigungen nach einem Gottesdienst oder einer ähnlichen Zeremonie beim letzten Gang zur Grab- oder Beisetzungsstelle und während des Aufenthalts an der Grab- oder Beisetzungsstelle zählen zu der 50-Personenregel. Für Feiern wie Geburtstage gilt in Gastronomie und angemieteten Räumlichkeiten die maximale Grenze von 10 Personen.

Für den privaten Raum gibt es keine festgelegte Obergrenze seitens des Landes Niedersachsen oder der Kreisverwaltung. Einschulungsfeiern oder Geburtstagsfeiern können weiterhin im kleinen Rahmen stattfinden. Klar ist aber, dass der Gastgeber zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn nach einer großen Feier in den eigenen vier Wänden mehrere Infektionen mit dem Corona-Virus nachgewiesen werden. In diesen Fällen können Bußgelder verhängt werden. Gleiches gilt für Betreiber von Gaststätten und Restaurants, die sich nicht an die Hygieneauflagen halten. Weiterhin gilt außerdem der Grundsatz den zutreffenden Personenkreis so klein und gleichbleibend wie möglich zu halten. Bei einer festgestellten Gefährdung der Sicherheit und Ordnung können die zuständigen Behörden eine größere private Feier auflösen.

Deswegen rät Landrat Dr. Andreas Ebel: „Es fällt zwar schwer, weiterhin keine großen Veranstaltungen zu planen und zu besuchen oder die lange im Voraus geplante Familienfeier anders und mit weniger Freunden und Verwandten umzusetzen. Aber dennoch ist Abstand derzeit das beste Mittel der Wahl.“ Jeder sollte das eigene Risiko, sich anzustecken, minimieren. Ebenso wichtig ist es, das Risiko, Mitmenschen unwissentlich anzustecken, gering zu halten.