Auf Grund des weiterhin hohen Infektionsgeschehens ist der aktuelle Corona-Alltag eines jeden Bürgers noch immer durch unterschiedlichste Regelungen und Einschränkungen geprägt. Grundlage hierfür ist in Niedersachsen die Niedersächsische Corona-Verordnung. Das Land Niedersachsen gibt damit vor, welche Anforderungen in den verschiedensten Bereichen einzuhalten sind. Ob der private Bereich, Schule, Kita, Heime oder der Einzelhandel – das Land regelt eine Vielzahl von Bereichen.
Die Religionsausübung ist derzeit Gegenstand zahlreicher Nachfragen bei der Kreisverwaltung. Eine zentrale Frage ist häufig, ob die Religionsausübung trotz der derzeitigen Kontaktbeschränkungen mit einer unbegrenzten Anzahl von Personen möglich ist. Im privaten Bereich sind Treffen im Landkreis Gifhorn derzeit nämlich nur mit Personen des eigenen Haushalts und einer zusätzlichen Person aus einem anderen Haushalt zulässig.
Für die Religionsausübung gelten diese Kontaktbeschränkungen jedoch nicht. Das Land Niedersachen hat Gottesdienste und ähnliche religiöse Veranstaltungen durch die Niedersächsische Corona-Verordnung generell auch in Präsenz zugelassen. Hintergrund ist ndas im Grundgesetz verankerte Recht auf Religionsausübung. Bei der Religionsausübung sind durch die Glaubensgemeinschaften allerdings konkrete Anforderungen einzuhalten. Das dauerhafte Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, das Verbot des Gesangs, die Einhaltung des Abstandsgebotes sowie die Einhaltung des Hygienekonzeptes sind hierbei Beispiele der Voraussetzungen, die eingehalten werden müssen. Solange die Anforderungen aus der Niedersächsischen Corona-Verordnung eingehalten werden, gibt es für Gottesdienste und ähnliche religiöse Veranstaltungen keine Höchstgrenze der teilnehmenden Personen. Die Veranstalter unterliegen außerdem einer Anzeigepflicht. Ein Genehmigungsverfahren ist seitens des Landes Niedersachen nicht vorgesehen.
Der Landkreis und auch die Ordnungsämter der Städte und (Samt-) Gemeinden des Landkreises kontrollieren allgemein die Einhaltung der Corona-Regelungen. Auch im Bereich der Religionsausübung finden anlassbezogen im Bereich der Religionsausübung Kontrollen statt. Viele Religionsgemeinschaften haben vorbildliche Hygienekonzepte und stehen in einem guten Austausch mit dem Gesundheitsamt.
Landrat Dr. Andreas Ebel bittet unter Zugrundelegung der gegenwärtigen Entwicklung des Infektionsgeschehens im Landkreis Gifhorn jeden einzelnen Gottesdienstteilnehmenden abzuwägen, ob Gottesdienste unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens tatsächlich in Präsenz besucht werden sollten oder ob nicht möglicherweise auch Alternativangebote in Erwägung gezogen werden könnten. Viele Glaubenseinrichtungen bieten einen Livestream an oder haben andere kreative Alternativen entwickelt. „Zu den Osterfeiertagen wurden die Religionsgemeinschaften von mir angeschrieben und ebenfalls gebeten, unter Berücksichtigung der hohen Infektionszahlen genauestens abzuwägen, ob Gottesdienste in Präsenz durchgeführt werden müssen“, erklärt Landrat Dr. Andreas Ebel und ergänzt: „Denn nur gemeinsam können wir das Pandemiegeschehen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wieder unter Kontrolle bringen und langfristig bekämpfen.“