Schloss­markt zum Ad­vent muss aus­fal­len

ver­öf­fent­licht: am 08.09.2020     Pres­se­infor­ma­ti­on

Der Schloss­markt zum Ad­vent, der immer am ers­ten Ad­vents­wo­chen­en­de statt­fin­det, muss in die­sem Jahr be­dingt durch die Ent­wick­lung des Co­ro­na-Virus aus­fal­len.

„Wir alle, die mit der Pla­nung des Ad­vent­mark­tes schon sehr früh im Jahr be­gin­nen, haben uns die Ent­schei­dung nicht leicht ge­macht“, be­tont Land­rat Dr. An­dre­as Ebel. Aus­schlag­ge­bend sind die bis­her gül­ti­gen Ver­ord­nun­gen und die nach wie vor gel­ten­den Ab­stands- und Hy­gie­ne­re­geln des Lan­des Nie­der­sach­sen.

Land­rat Dr. An­dre­as Ebel er­klärt: „Uns war es wich­tig, auch für die Aus­stel­ler Klar­heit und Pla­nungs­si­cher­heit zu schaf­fen. Des­we­gen muss­ten wir uns nun ent­schei­den, dass der Schloss­markt zum Ad­vent in die­sem Jahr nicht wie ge­wohnt statt­fin­den kann.“ Tra­di­tio­nell bauen viele Aus­stel­ler ihre hand­ge­fer­tig­ten Pro­duk­te im Rit­ter­saal auf. Dort wird es aber mit der üb­li­chen Be­su­cher­zahl unter Co­ro­na-Be­din­gun­gen zu eng.

Be­son­ders be­dau­er­lich ist die Ab­sa­ge, weil in die­sem Jahr das 25-jäh­ri­ge Ju­bi­lä­um des Schloss­mark­tes groß ge­fei­ert wer­den soll­te. „Die Ak­ti­on Hel­fen vor Ort er­hält aus dem Schloss­markt immer eine sehr gro­ß­zü­gi­ge Spen­de. Auch hier müs­sen wir uns für die­ses Jahr eine Al­ter­na­ti­ve über­le­gen, um wei­ter­hin un­se­re Ak­tio­nen durch­füh­ren zu kön­nen“, sagt Nina Sie­bert als Vor­sit­zen­de des Ver­eins.

Aber ganz auf weih­nacht­li­che Stim­mung ver­zich­ten möch­ten die Or­ga­ni­sa­to­ren des Schloss­mark­tes und Land­rat Dr. An­dre­as Ebel nicht. „Die­ses Jahr stün­den gleich zwei Ju­bi­lä­en an: 25 Jahre Schloss­markt und 135 Jahre Land­kreis Gif­horn. Bei­des möch­ten wir ver­bin­den und in der Ad­vents­zeit trotz­dem klei­ne An­ge­bo­te für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ma­chen, um auch im Schlos­sin­nen­hof die Weih­nachts­zeit zu ge­nie­ßen.“ So­bald die Pläne spruch­reif sind, in­for­miert die Kreis­ver­wal­tung die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger recht­zei­tig über das al­ter­na­ti­ve Pro­gramm.