Landrat Tobias Heilmann: „Mir ist es besonders wichtig, dass die Bevölkerung im Landkreis medizinisch gut versorgt ist. Diesen Anspruch habe ich auch an das Rettungswesen. Die Qualitätssicherung in diesem wichtigen Bereich ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern genießt auch täglich bei mir und meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern allerhöchste Priorität!“
Auch im Landkreis Gifhorn zählen Bevölkerungsschutz und Rettungsdienst zu den wichtigen Kernbestandteilen der allgemeinen nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Sie sorgen Tag für Tag dafür, dass den rund 180.000 Bürgerinnen und Bürgern jederzeit schnell und professionell medizinisch und im Falle eines Falles notfallmedizinisch geholfen werden kann. „Stellen wir fest, dass von einem der von uns dafür Beauftragten die rechtlich geforderten und bewusst hoch gesteckten Qualitätsansprüche in Gefahr geraten oder nicht mehr eingehalten werden können, sind wir zum Handeln gezwungen. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, die bestehenden Beauftragungsvereinbarungen in uns wichtigen Details noch einmal nachzuschärfen“, sagte Landrat Tobias Heilmann im Vorfeld der morgigen Sitzung des Feuerschutzausschusses. „Mir ist es besonders wichtig, dass die Bevölkerung im Landkreis medizinisch gut versorgt ist. Diesen Anspruch habe ich auch an das Rettungswesen. Die Qualitätssicherung in diesem wichtigen Bereich ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern genießt auch täglich bei mir und meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern allerhöchste Priorität!“, sagte Heilmann.
Unmittelbar nachdem es zu Ausfallzeiten und Unterbesetzungen im Rettungsdienst durch einen der Beauftragten gekommen war, wurde die für Rettungsdienst zuständige Abteilung des Landkreises tätig, um zu veranlassen, dass alle Rettungswachen und die dort vorgehaltenen Rettungswagen, so wie im gültigen Bedarfsplan vorgeschrieben, besetzt werden. „Vor diesem Hintergrund haben wir unverzüglich Gespräche auf allen Ebenen geführt, um die verbindliche Fahrzeugvorhaltung sicherzustellen. Um die seit Jahrzehnten gewachsene gute Struktur im Rettungsdienst weiter zu stärken und eine Kündigung des Beauftragungsvertrages nach Möglichkeit zu vermeiden, war und ist es unsere erklärte Absicht, sowohl eine Qualitätssicherung als auch -steigerung zu erreichen. In einer Änderungsvereinbarung zum derzeit geltenden Beauftragungsvertrag sollen diese ergänzenden Standards nun gültig für alle festgeschrieben werden“, betonte der Landrat.
Ebenso wichtig zu betonen sei Tobias Heilmann, dass der Landkreis seit vielen Jahren zum Wohle der Bevölkerung gut und vertrauensvoll mit allen Beauftragten zusammenarbeite. „Trotz festgestellter Ausfallzeiten waren wir aufgrund der guten Struktur unseres Rettungsdienstes jederzeit in der Lage, diese stets von der Angebotsseite her zu kompensieren. Mit anderen Worten: Immer wenn ein Rettungsfahrzeug benötigt wurde, stand es auch zur Verfügung! Seit Anfang Oktober arbeiten wir wieder gänzlich ohne Ausfallzeiten – ein Beweis, dass unsere gemeinsamen Maßnahmen erfolgreich greifen“, so der Landrat abschließend.
Das Rettungswesen ist eine öffentliche Aufgabe mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports sicherzustellen. Träger und damit in rechtlicher Hinsicht verantwortlich für die Aufgabe ist der Landkreis Gifhorn.
Der Landkreis führt die Aufgabe Rettungsdienst nicht in eigener Regie durch, sondern er hat hierfür das Deutsche Rote Kreuz, den Kreisverband Gifhorn e. V., die Wilhelm Peesel GbR und die Rettungsdienst Haerting GmbH beauftragt. Hierfür wurde ein sogenannter Beauftragungsvertrag geschlossen. Gegenstand des Beauftragungsvertrages ist die im Bedarfsplan für den Rettungsdienstbereich des Landkreises vorgeschriebene Fahrzeugvorhaltung in sechs Rettungswachen (Standorte in Ahnsen, Dedelsdorf, Ehra-Lessien, Gifhorn, Knesebeck, Meine).
Inzwischen haben alle Beauftragten dem Entwurf der 5. Änderungsvereinbarung der Beauftragungsvereinbarung zugestimmt. Sie enthält Regelungen unter anderem zu folgenden Maßnahmen der Qualitätssicherung:
Diese Maßnahmen sollen mit etwaigen Vertragsstrafen abgesichert werden.