Aufgrund der derzeitigen Wetterlage und der weiterhin niedrigen Temperaturen kann es im Stadtgebiet Gifhorn und den dazugehörigen Ortsteilen zu Änderungen in der Sperrmüllabfuhr kommen.
Die Erfahrungen Anfang der Woche zeigten, dass nur punktuell in den verschiedenen Abfuhrbezirken eine sichere Abholung des Sperrmülls geleistet werden kann. Besonders in den Nebenstraßen türmen sich weiterhin die Schneeberge, sodass nicht genügend Flächen für den Sperrmüll zur Verfügung stehen, ohne den Gehweg und somit den Fußgängerverkehr zu behindern. Zudem sind in vielen Bereichen auch die Grundstückseigentümer zum Räumen der Straße bis zur Straßenmitte verantwortlich. Dies ist jedoch gerade in den Nebenstraßen kaum umzusetzen.
Unzureichend geräumte Straßen sowie vereiste Flächen unter dem Schnee erschweren ein Anfahren der beladenen Fahrzeuge, sodass es zu gefährlichen Rutschungen kommen kann und Folgeschäden nicht auszuschließen sind. Für das Verladepersonal ist es nicht zumutbar, die Sperrmüllbestandteile aus Schneebergen herauszuholen, da dies beim Verladen die Unfallgefahr stark erhöht.
Die Kreisverwaltung weist daher darauf hin, dass die Sperrmülltermine bis zum 23. Februar 2021 nur gewährleistet werden können, wenn entsprechende Straßen gefahrlos von den Fahrzeugen angefahren werden können. Ist diese Vorgabe nicht gewährleistet, erfolgt auch keine Abholung.