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Staatsangehörigkeitsgesetz tritt in der neuen Fassung in Kraft

veröffentlicht: am 20.06.2024     Presseinformation

Bereits jetzt ist eine starke Erhöhung der Anfragen zur Einbürgerung zu verzeichnen.

Die Einbürgerungsstelle informiert:

Am 27.06.2024 tritt das Staatsangehörigkeitsgesetz in der neuen Fassung vom 22.03.2024 in Kraft. Die Einbürgerungsvoraussetzungen werden deutlich erleichtert, insbesondere durch die Herabsetzung der erforderlichen Aufenthaltszeit sowie die allgemeine Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Aufgrund des Gesetzes erweitert sich der anspruchsberechtigte Personenkreis erheblich. Dies hat zur Folge, dass bereits jetzt eine starke Erhöhung der Anfragen zur Einbürgerung zu verzeichnen ist. Die Einbürgerungsstelle ist bemüht, diese Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Die Einbürgerungsstelle bittet daher um Nachsicht, da es hierbei zu zeitlichen Verzögerungen kommen wird, und bittet darum, von wiederholten Anfragen abzusehen.

Weitere Informationen zur Einbürgerung finden Sie hier