Der Landkreis Gifhorn teilt mit, dass die Abteilung Verkehrswesen (Straßenverkehrsamt) und die Ausländerbehörde bis auf weiteres geschlossen sind.
Aufgrund der sich weiter ausbreitenden COVID-19-Infektionen bittet der Landkreis Gifhorn alle Bürgerinnen und Bürger zu überprüfen, ob ein persönliches Erscheinen in der Abteilung Verkehrswesen und in der Ausländerbehörde für die Klärung von Angelegenheiten zwingend erforderlich ist. Daher werden Anliegen zunächst telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besprochen und gegebenenfalls ein Termin zu vereinbart.
Der Landkreis Gifhorn bittet daher um telefonische Absprache vor Besuchen in der Abteilung Verkehrswesen und in der Ausländerbehörde:
Ihre Anliegen bei Zulassungen und Führerscheinen werden nur noch nach telefonischer Terminvergabe unter 05371/82-441 während der Öffnungszeiten bzw. per Internet bearbeitet.
Ihre Anliegen im Bereich des Aufenthalts-, Staatsangehörigkeitsrechtes, Einbürgerungen oder im Rahmen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden ebenfalls nur nach telefonischer Terminvergabe bei Ihren jeweiligen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern bearbeitet. Diese sind über die Internetseite des Landkreises Gifhorn ersichtlich.
Ziel dieser Maßnahme ist es, sowohl die Kundinnen und Kunden, als auch die Mitarbeiterschaft zu schützen und die Ausbreitung des Coronavirus möglichst einzudämmen.