Nach Ostern ist der 1. Mai der nächste Feiertag der durch das Coronavirus in diesem Jahr anders abläuft, als gewohnt. Gern gesehene und gehörte Traditionen wie das „Maiblasen“ vieler Posaunenchöre zum alljährlichen Aufstellen des Maibaumes sind in diesem Jahr nicht möglich.
Grund dafür ist, dass es sich bei Vorführungen von Musikzügen laut Niedersächsischem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) um Aktivitäten handelt, die die öffentliche Sicherheit durch die Individualrechtsgüter Leben und Gesundheit gefährden. Darüber hinaus ist auch am 1. Mai die gültige Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus zu beachten, laut der sich maximal zwei Personen gemeinsam im Freien aufhalten dürfen. Größere Zusammenkünfte von Menschen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, sind vorerst verboten.
Wenn sich - wie sonst am 1. Mai üblich - Musikzüge zusammenfinden würden, um für die Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis Gifhorn zu musizieren, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass einige Bewohnerinnen und Bewohner zeitgleich ihre Häuser verlassen, um den Musikern ihre Aufmerksamkeit zu schenken. Leider ist dabei nicht kontrollierbar, ob die nötigen Abstandsregelungen befolgt werden und es gibt keine Auskunft darüber, wer unter den Zuhörern ist. Das wiederum ist nicht im Sinne der gültigen Verordnung. Vielmehr kann durch die Musikzüge nicht gewährleistet werden, dass das Ansteckungsrisiko minimiert wird und Infektionsketten reduziert werden. Aufgrund dessen passt sich der Landkreis Gifhorn der in Niedersachsen überwiegend vertretenden Rechtsauffassung an und duldet keine Zusammenkünfte anlässlich des bevorstehenden Feiertages.