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Verlängerung des Aufenthaltsrechtsrechts für Ukraine-Kriegsflüchtlinge

veröffentlicht: am 23.01.2025     Presseinformation

Die Ausländerstelle des Landkreises Gifhorn informiert.

Aufenthaltstitel gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz, die am 01.02.2025 gültig sind (auch durch bereits zuvor erfolgte automatische Verlängerung), gelten einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 04.03.2026 ohne Verlängerung im Einzelfall fort. Dies gilt für ukrainische Staatsangehörige, deren Familienmitglieder und Drittstaatsangehörige mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht in der Ukraine. Es erfolgt eine automatische Verlängerung des Aufenthaltstitels durch das Bundesverwaltungsamt. Aufgrund der gesetzlichen Regelung erfolgt keine formelle Verlängerung der jeweiligen Aufenthaltstitel. Weitere Informationen, insbesondere zum nicht mehr begünstigten Personenkreis finden Sie hier.