Wie der Landkreis Gifhorn bereits in seiner täglichen Fallzahlmeldung bekannt gab, sind 15 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu verzeichnen. Die Todesfälle ereigneten sich jedoch nicht in den vergangenen 24 Stunden, sondern erreichten die Kreisverwaltung in Form einer nachträglichen Meldung. Teilweise reichen die Todesfälle bis in den Dezember zurück. Hierbei handelt es sich um Personen aus der Gruppe der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger. Einige waren wohnhaft in Alters- und Pflegeeinrichtungen.
„Die nachträgliche Meldung von 15 weiteren Todesfällen macht mich persönlich sehr betroffen. Meine aufrichtige Anteilnahme liegt bei den Angehörigen der Verstorbenen.“ Mit diesen einfühlsamen Worten unterstreicht Landrat Dr. Andreas Ebel die Mitteilung der Kreisverwaltung, dass 15 weitere Todesfälle gemeldet werden mussten.
Im Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn werden alle Zahlen im Zusammenhang mit dem Coronavirus sorgfältig erfasst. Dies schließt auch die Meldung von Todesfällen ein. Da die amtliche Feststellung von Todesfällen im Verantwortungsbereich der Samtgemeinden und Städte liegt, kann es bei der Meldung von Todesfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu einer zeitlichen Verzögerung kommen. Die zeitliche Verzögerung ist derzeit u.a. auf die Feiertage im Dezember zurückzuführen. Die Sterbeurkunden werden durch die zuständigen Standesämter ausgestellt und an die untere Gesundheitsbehörde übermittelt. Im Gesundheitsamt müssen die Sterbeurkunden zwingend mit der Liste von infizierten Personen verglichen werden, um Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus sicher bestätigen zu können. Anschließend erfolgt die Weitergabe der Todesfälle an das Niedersächsische Landegesundheitsamt (NLGA).
„Wir haben sehr sorgsam mit den Fallzahlen umzugehen. Diese nachträgliche Meldung führt nun zu einem sprunghaften Anstieg der Todesfälle im Landkreis Gifhorn“, erläutert Landrat Dr. Andreas Ebel. „Unabhängig vom Meldezeitpunkt zeigt diese Meldung aber deutlich, dass insbesondere ältere Personen zur Risikogruppe gehören und gemeinschaftlich vor einer Infektion mit dem Coronavirus geschützt werden müssen.“
Bereits in der vergangenen Woche wurden durch die Kreisverwaltung zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um die Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen zu schützen. Neben einer FFP2-Maskenpflicht sowie der Ausdehnung der Testpflicht wird auch die Heimaufsicht verstärkt die Einhaltung der Hygienekonzepte kontrollieren. Des Weiteren wird derzeit die Möglichkeit geprüft, Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr als helfende Hände in den Einrichtungen, u.a. zur Durchführung von Schnelltests, einzusetzen.
„Gemeinsam mit den Einrichtungsleitungen und dem Personal tut die Kreisverwaltung alles Menschenmögliche, um die Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen zu schützen“, appelliert Landrat Dr. Andreas Ebel erneut. „Es ist aber weiterhin unerlässlich, dass jeder Einzelne in der jetzigen Situation seine Kontakte reduziert und von Besuchen weitestgehend Abstand nimmt.“