Bei Bienenvölkern eines Imkers im Bereich der Stadt Gifhorn und der Gemeinde Leiferde wurde im Juni 2019 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen festgestellt. Bei dieser Erkrankung werden die Larven der Bienen infiziert und sterben ab. Daher sterben auf die Dauer auch die betroffenen Bienenvölker ganz ab, da keine Brut nachwachsen kann. Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierkrankheit nach dem Tiergesundheitsgesetz.
Durch die im Sperrbezirk vorgenommenen Untersuchungen der Bienenvölker wurden bis jetzt mehrere weitere Ausbrüche der Tierseuche festgestellt.Der Landkreis Gifhorn hat daher wegen der betroffenen Bienenbestände den vorhandenen Sperrbezirk nach Norden vergrößert, um eine Verschleppung der Tierseuche zu verhindern. Die Ortsteile Gamsen und die BGS-Siedlung sowie im Bereich der Gemeinde Sassenburg die Ortsteile Neuhaus und ein Teil von Triangel gehören nun zum erweiterten Sperrbezirk. Die entsprechenden Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung werden in der örtlichen Presse und in den gemeindlichen Mitteilungsblättern veröffentlicht. In den betroffenen Gebieten dürfen die Bienenvölker nicht mehr versetzt werden. Lebende und tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Futtervorräte dürfen nicht aus den Bienenständen herausgebracht werden. Bienen und Bienenvölker dürfen auch nicht in die Sperrgebiete hinein verbracht werden.
Alle Bienenvölker der Imker in den neu erfassten Gebieten müssen, soweit das noch nicht in den letzten Wochen bereits erfolgt ist, amtlich untersucht werden. Weiterhin müssen alle Imker mit Völkern in diesen neuen Sperrgebieten diese unter Angabe der Völkerzahl und des genauen Standortes bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Gifhorn, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn schriftlich oder telefonisch (Tel.: 05371/82391) melden.
Auch außerhalb der Sperrbezirke weist der Landkreis Gifhorn auf die dauerhafte Verpflichtung aller Imker durch die Verordnung für Bienenseuchen hin, dass alle Bienenstände im Landkreis erfasst werden müssen. Hierzu müssen die Imker ihre Bienenvölker unter Angabe der Zahl und des Standortes ebenfalls dem Veterinäramt des Landkreises mitteilen. Eine Registriernummer für den Standort wird dann ausgegeben. In der Vergangenheit musste festgestellt werden, dass ein Teil der Imker dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Meldung der Bienenvölker stellt nach der Bienenseuchenverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.