Zukünftige Gestaltung des Straßenbildes an Kreisstraßen
veröffentlicht: am 14.05.2019
Presseinformation
Der Landkreis Gifhorn beabsichtigt, zukünftig die Gestaltung des Straßenbildes an Kreisstraßen, insbesondere aus Gründen des Naturschutzes neu zu gestalten.
- So werden zum einen aus Gründen der Verkehrssicherheit bereits die Mäharbeiten ab dem 15.05.2019 in dem Seitenraum der Kreisstraßen und zwar auf den Bereich der Leitpfosten und den vorhandenen Sichtdreiecken, räumlich beschränkt. Die restlichen vollständigen Mäharbeiten des Seitenraumes, einschl. der Gräben, finden aus Erwägungen des Naturschutzes erst ab dem 15.09. eines jeden Jahres statt. s erfolgt eine Förderung von Wildkräutern und der Samenbildung, wobei die „Blütenstreifen“ auch eine Erhöhung des Blütenangebots für Insekten darstellen.
- Zur Förderung des Blütenangebotes ist es darüber hinaus geplant, die vorhandene Grünfläche hinter dem Kreishaus II wieder in eine artenreiche Grünlandfläche zu entwickeln und so der Vielfalt in der Natur Raum zu geben. Weiterhin wird geprüft, dort – wo es sinnvoll erscheint – in Pachtverträge des Landkreises eine Regelung zur Anlage von Blühstreifen aufzunehmen.
- Weiterhin erfolgt aktuell in einem Pilotprojekt die „Einsaat“ eines „Blühstreifens“ in dem Seitenraum entlang des Radweges der K 123 zwischen Knesebeck und Emmen. Nach Absprache mit dem Leiter des „Otterzentrums“ wird eine „Blühstreifenmischung“ links und rechts auf den Banketten vom Radweg eingesät. Hierbei handelt es sich um Rasensamen, der mit einer speziellen Blühstreifenmischung versetzt ist. Im Juli 2019 soll sodann eine Kartierung mit entsprechenden Fotos erfolgen, um das Ergebnis auszuwerten. Darüber hinaus ist für 2020 (Aussaat im März / April) beabsichtigt, zwei weitere Pilotprojekte mit einer anderen Zusammensetzung der „Blühstreifenmischung“ an der K 89 von der B 4 nach Vordorf (Südseite) und an der K 2 von Gr. Oesingen (Südwestseite) bis zum Beginn des Waldes vor dem Erdölwerk anzulegen. Anschließend ist eine Auswertung dieser drei Pilotprojekte vorgesehen, um die zukünftigen Kriterien der Gestaltung an den Kreisstraßen in Verbindung mit der Anlage von „Blühstreifen“ im Seitenraum festzulegen
- Ergänzend hierzu erfolgt aktuell durch Mitarbeiter der Kreisstraßenmeistereien und einem Mitarbeiter des Fachbereichs Umwelt eine Bestandsaufnahme von Bäumen an Kreisstraßen. In Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Wolfenbüttel (NLStBV. Wfb.) sollen Regelungen für die Nachpflanzung von Bäumen zum Erhalt von Alleen und Baumreihen entwickelt werden. Mit der noch abzuschließenden Vereinbarung zwischen der NLStBV. Wfb. und dem Landkreis Gifhorn soll ein vertretbarer Kompromiss zwischen den Anforderungen der Verkehrssicherheit und damit dem Schutz von Leben und Gesundheit der Verkehrsteilnehmer und den Belangen von Natur und Landschaft hergestellt werden.