Die Zuständigkeit im Waffenrecht geht von der Stadt Gifhorn auf den Landkreis Gifhorn über. Das ist der Hintergrund.
Hintergrund des Wechsels ist eine Änderung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 21.03.2023, da die Anzahl der Waffenbehörden in Niedersachsen reduziert werden soll.
In Zukunft wird es dann anstatt 99 Waffenbehörden nun noch 47 Waffenbehörden in Niedersachsen geben. Das Innenministerium in Hannover begründet diesen Schritt damit, dass das Waffenrecht sich stetig fortentwickele und angepasst werde. Dadurch ergebe sich ein zusätzlicher Prüfungs- und auch Begründungsaufwand von waffenbehördlichen Entscheidungen. Angesichts der Komplexität des Waffenrechts sei eine Bündelung des Fachwissens zur einheitlichen und effektiven Rechtsanwendung zielführend. Die Konzentration der Waffenbehörden biete die organisatorische Grundlage. In Kraft treten wird die gesetzliche Änderung ab dem 01.01.2024.
Zwischen dem Landkreis Gifhorn, der Stadt Gifhorn und der Firma des Waffenverwaltungsprogrammes fand die Einigung statt, dass die digitale Echtübertragung der Waffenakten bereits am 08.11.2023 erfolgt. Hierfür wurde eine Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Gifhorn und dem Landkreis Gifhorn geschlossen, in der der frühzeitige Wechsel zum 08.11.2023 vereinbart wurde.
Von dem Zuständigkeitswechsel betroffen sind insgesamt 988 Personen, davon sind 339 Inhaber von Kleinen Waffenscheinen und 649 Waffenbesitzer (Jäger und Sportschützen), die zu den insgesamt 1.348 Inhabern von Kleinen Waffenscheinen und 2.744 Waffenbesitzern des Landkreises Gifhorn hinzukommen.
Für die Bürgerinnen und Bürger, die von dem Zuständigkeitswechsel betroffen sind, bedeutet dies, dass ab dem 08.11.2023 alle waffenrechtlichen Angelegenheiten wie zum Beispiel das Ein- und Austragen von Waffen in der Waffenbesitzkarte, die Beantwortung waffenrechtlicher Fragen und die Beantragung einer Waffenbesitzkarte für Sammler, Sportschützen und Jägern nun in der Waffenbehörde des Landkreises Gifhorn, Abteilung 3.3 – Ordnungswidrigkeiten, Jagd- und Waffenwesen, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn, erfolgen muss. Auch Neuanträge von Bürgerinnen und Bürgern, die im Stadtgebiet Gifhorn ihren Wohnsitz haben, stellen diese nun beim Landkreis Gifhorn.
Die Zuständigkeitsänderung bezieht sich lediglich auf das „nicht gewerbliche“ Waffenrecht. In den gewerblichen Fällen bleibt weiterhin die Stadt Gifhorn zuständig.