Der Bandbreitenbedarf für Internet verdoppelt sich aktuell – bedingt durch immer neue Angebote und Dienste – ungefähr alle 2 Jahre.
Mit Glasfaserkabeln können Sie auch größte Daten- und Informationsmengen sprichwörtlich in Lichtgeschwindigkeit empfangen und auch senden. Technisch sind der Übertragung keine Grenzen gesetzt.
Mit einem Anschluss an das Glasfasernetz rüsten Sie Ihre Immobilie für die Zukunft auf und erhöhen außerdem deren Wert.
Der Landkreis Gifhorn darf als Öffentliche Hand nur dort in den freien Markt eingreifen, wo ein Marktversagen vorliegt. Das bedeutet, der Landkreis Gifhorn darf nur dort ausbauen, wo private Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftlich keinen Breitbandanschluss ausgebaut haben oder diesen nicht ausbauen wollen.
Die Versorgungsschwelle für Breitbandinternet wird derzeit von der EU mit 30 Mbit/s definiert. Der Landkreis Gifhorn darf also nur in Gebieten bauen, in welchen kein privates Telekommunikationsunternehmen eine Versorgung von 30 Mbit/s bereitstellt oder bereitstellen will (sogenannte weiße Flecken).
Diese Gebiete wurden in einem Markterkundungsverfahren im Jahr 2016 ermittelt. Hierzu wurden Telekommunikationsunternehmen befragt, welche Gebiete sie mit mind. 30 Mbit/s versorgen und welche Gebiete sie in naher Zukunft noch erschließen wollen.
Aus förderrechtlichen Gründen muss sich der Landkreis Gifhorn zwingend an das Ergebnis dieser Abfrage halten. Das führt dazu, dass die theoretische Versorgungsleistung der Telekommunikationsunternehmen für den Landkreis Gifhorn bindend ist.
Mit dem Verfügbarkeitscheck können Sie direkt ermitteln, ob Ihre Adresse im Ausbaugebiet liegt.
Möglichkeit 1:
Sie erhalten bereits eine Internetverbindung über 30 Mbit/s. Es werden nur Haushalte gefördert, die unter 30 Mbit/s liegen und somit im Sinne der Fördermittelgeber unterversorgt sind.
Möglichkeit 2:
Einige Gebiete sind im Zuge des Markterkundungsverfahrens durch Telekommunikationsunternehmen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau angekündigt worden. Die Konsequenz daraus ist, dass die Haushalte in diesen Gebieten nicht mehr durch den Landkreis Gifhorn erschlossen werden dürfen.
Für die Abgrenzung des Ausbaugebietes ist nach den aktuellen Richtlinien die durch die privaten Anbieter gemeldete theoretische Versorgung mit mind. 30 Mbit/s maßgebend.
In der Realität weichen die tatsächlich erreichten Datenraten oftmals aufgrund vielfacher Faktoren von der theoretischen Versorgung ab. Einige Faktoren sind bspw. die Entfernung zum nächsten Kabelverzweiger, die verwendete Technik im Kabelverzweiger oder die Anzahl an Nutzern, welche gleichzeitig im Internet surfen.
(→ siehe auch: Wie wurde das Ausbaugebiet ermittelt?)
Sie können sich auch zu einem späteren Zeitpunkt noch für einen Glasfaseranschluss entscheiden.
Reichen Sie Ihren Auftrag erst nach Ende des Vorvermarktungszeitraumes ein – jedoch zeitlich vor Abschluss der Tiefbauarbeiten direkt vor Ihrem Grundstück – fallen für die Erstellung des Glasfaseranschlusses pauschal Kosten i.H.v. 299,00 € an.
Entscheiden Sie sich erst nach Abschluss der Tiefbauarbeiten direkt vor Ihrem Grundstück für einen Glasfaseranschluss, haben Sie die vollen Kosten zu tragen. Diese liegen je nach Bauunternehmen aktuell bei 600,00 € - 1.100,00 €.
Das hängt von der Beschaffenheit Ihres Grundstückes und Hauses ab. Die erforderlichen Baumaßnahmen werden also in jedem Einzelfall betrachtet. Es wird grundsätzlich versucht, so wenig offene Bauweise wie möglich auf Ihrem Grundstück durchzuführen.
In den meisten Fällen wird im Straßenkörper und an Ihrer Hauswand ein Loch gegraben und dann die Strecke dazwischen mit einer sogenannten Erdrakete überbrückt. Dadurch werden die Belastungen auf Ihrem Grundstück so gering wie möglich gehalten.
Außerdem muss natürlich ein Loch in Ihre Hauswand gebohrt werden, durch welche das Rohr mit Kabel verlegt werden wird.
Zum Abschluss wird der vorherige Zustand des Grundstückes wiederhergestellt.
Die Ausbaudauer einer Glasfaserinfrastruktur ist erst einmal von vielen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel von der Entfernung zwischen den Verteilerkästen, dem Straßenverlauf, dem Gelände und der Witterung.
Die Dauer der Arbeiten auf den jeweiligen Grundstücken hängt auch von individuellen Gegebenheiten ab, wie der Lage, der Streckenlänge und der Beschaffenheit des Geländes.
Daher können diese Arbeiten ebenfalls sehr unterschiedlich lange andauern.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass das nun entstehende Glasfasernetz auf keinerlei vorhandener Infrastruktur aufbaut und daher erst komplett neu erschaffen werden muss. Hierzu ist es unter anderem notwendig, dass im Kreisgebiet etwa 740 Km Tiefbau realisiert werden muss.
Zudem gibt es gesetzliche Fristen und Verpflichtungen (Richtlinien, Auflagen, Genehmigungen etc.) die aufgrund der genehmigten Förderung zwingend vom Landkreis Gifhorn eingehalten werden müssen.
Informationen zum aktuellen Ausbaustand erhalten Sie auf der Homepage von GIFFInet oder unter dem Reiter Baufortschritt.
Selbstverständlich sind unsere Gewerke gegen Schäden im Rahmen des Ausbaus versichert. Angezeigte Schäden, die nachweislich auf den Ausbau zurückzuführen sind, werden nach Begutachtung entsprechend reguliert.