Der Landkreis Gifhorn hat im Zuge des geförderten Glasfaserausbaus LichtWellenLeiter (LWL)-Leitungen verlegt. Für die Netzinfrastruktur besteht eine umfangreiche Netzdokumentation. Unmittelbar vor der Durchführung von Baumaßnahmen besteht für bauausführende Unternehmen die Erkundigungs- und Sicherungspflicht. Bitte beachten Sie, dass die Pflicht zum Einholen einer Leitungsauskunft sowohl für die ausführende Firma als auch für Ihre Nachtunternehmer gilt.
Über folgende E-Mail Adresse erhalten Sie von uns gerne schnellstmöglich eine Leitungsauskunft:
LWL-Leitungsauskunft(at)gifhorn.de
Vielen Dank dafür!
Ihr Team vom Regiebetrieb Breitbandausbau