Die Planfeststellung ist im Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bzw. im Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) geregelt.
Gegenstand der Planfeststellung ist ein Plan, bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen, der erkennen lässt, wo, in welchem Umfang und in welcher Weise eine Bundes- oder Landesstraße neu angelegt oder geändert werden soll.
In einem Verfahren – dem sogenannten Planfeststellungsverfahren – sollen alle von dem Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abgewogen und widerstrebende Interessen ausgeglichen werden, ohne das weitere Verfahren oder Zustimmungen anderer Behörden notwendig sind (Konzentrationswirkung). Der Planfeststellungsbeschluss ersetzt demnach alle notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen.
Für den Umbau des Knotenpunktes B4/L284 durch Herstellung eines Kreisverkehrsplatzes sowie den Neubau eines Radweges entlang der L284 von diesem Knotenpunkt bis nach Wesendorf ist das Planfeststellungsverfahren am 03.08.2023 eingeleitet worden.
Die Planunterlagen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:
Für den Ersatzneubau der Brücken über die Aller und den Allerflutgraben im Zuge der B 188 bei Brenneckenbrück ist das Planfeststellungsverfahren am 24.10.2023 eingeleitet worden.
Die Planunterlagen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:
Für den Ersatzbau der Brücke über die Oker auf der L 321 bei Groß Schwülper ist das Planfeststellungsverfahren am 29.01.2024 eingeleitet worden.
Die Planunterlagen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:
Für den Neubau eines Radweges entlang der K 94 im Abschnitt zwischen Brome und Landkreisgrenze in Richtung Steimke ist das Planfeststellungsverfahren am 02.04.2024 eingeleitet worden.
Die Planunterlagen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:
https://cloud.gifhorn.de/index.php/s/M4uw7RzTy58ratw
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 15.04.2024 bis zum 29.04.2024 im ServiceCenter des Rathauses der Samtgemeinde Brome, Bahnhofstr. 36, 38465 Brome, während der Dienststunden (Montag und Dienstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:30 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr) oder im Kreishaus III des Landkreises Gifhorn, Zimmer 1.28b, Schlossplatz 3, 38518 Gifhorn, während der Dienststunden (Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr - eine telefonische Terminvereinbarung vorab unter 05371 / 82-848 wird erbeten) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.