Der Schutz unserer Lebensgrundlagen ist eine wichtige Zukunftsaufgabe. Boden und Wasser sind nicht vermehrbar. Eine intakte Natur ist ein wertvoller Bestandteil unserer Umwelt, die bereits durch wenige Einflüsse nachhaltig zerstört oder zumindest geschädigt werden kann.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Umwelt setzen sich dafür ein, dass Natur und Umwelt als unsere natürlichen Lebensgrundlagen geschützt werden und erhalten bleiben.
Den Rahmen setzen hier die Umweltgesetze, wie zum Beispiel das Naturschutz- oder das Wasserhaushaltsgesetz, das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) und das Bundesimmissionsschutzgesetz. Sie alle wollen das Zusammenwirken von Mensch und Natur regeln, um die natürlichen Lebensgrundlagen auch für kommende Generationen zu erhalten.
Amtsblatt 07/2023: Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern auf dem Gebiet des Landkreises Gifhorn (gültig ab 01. Juli 2023).